Die Pistenprüfungen durch die Beratungsstelle Sicherheit Schneesport sind seit 2010 obligatorisch. Alle Mitglieder des Verbands Seilbahnen Schweiz müssen ihre Pisten alle drei Jahre von Experten prüfen lassen. Sicherheitsmängel, welche im Prüfungsbericht festgehalten werden, müssen sie beheben. Er könne zwar keine Pisten sperren lassen, sagt Sicherheitsexperte Ueli Frutiger während einer Kontrolle im Skigebiet Lenk. Aber er könne Druck aufsetzen: «Ich setze eine Frist für die Umsetzung der Massnahmen. Und bei gravierenden Mängeln mache ich eine Nachkontrolle.»
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Bei der Pistenprüfung fährt der Experte alle Pisten im Skigebiet ab. Er achtet dabei auf korrekte Signalisation und Pistenmarkierungen, sowie darauf, wie Gefahrenstellen abgesichert sind. Es werden aber auch Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung des Pisten- und Rettungsdienstes geprüft. Seine Beobachtungen hält der Experte in einem Prüfbericht fest. Dieser Bericht ist für die Skigebiete bei Verantwortlichkeits- und Schadenersatzklagen auch eine Rückversicherung.
Die Richtlinien der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS) sind von den Gerichten anerkannt und werden bei Gerichtsverfahren gegen Skigebiete beigezogen. Ebenso die Prüfberichte des entsprechenden Gebiets. Hat ein Skigebiet die im Bericht erwähnten Mängel nicht behoben, kann sich dies in einem Gerichtsverfahren negativ auswirken.
Die SKUS ist breit abgestützt. So sind beispielsweise auch die SUVA, die Beratungsstelle für Unfallverhütung und die Bundesämter für Verkehr und Sport dabei. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat diese Richtlinien für alle seine Mitglieder für verbindlich erklärt. Ein Skigebiet, das die Anforderungen erfüllt, erhält das Label «geprüfte Pisten».