In «Kassensturz» hat Beat Studer gesehen, dass es rechtlich möglich ist, diese Art der Partnersuche abzubrechen. Er hatte Anfang Februar eine 12-monatigen Vertrag mit dem Partnervermittler Parship.ch abgeschlossen und wollte sich daraus lösen.
Studer wollte seine Mitgliedschaft per Mail künden. Die Antwort von Parship.ch: «Das schweizerische Recht lässt keinen Widerruf zu, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.»
Auf Kündigung beharren
Die «Espresso/Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist ganz anderer Meinung: «Wer nicht zufrieden ist mit einer Partnervermittlung, kann den Vertrag jederzeit künden.»
Am besten, schreibe mandem Partnervermittler einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung und verweise auf die Rechtslage.
Gerichtsurteil fehlt noch
Das hat auch Beat Studer gemacht. Ohne Erfolg. Parship.ch weigert sich, den Vertrag zu künden und behauptet, die Rechtslage sei umstritten
Das Problem ist, dass in der Schweiz noch niemand vor Gericht gegangen ist, weil er den Vertrag mit einer Partnervermittlung nicht künden konnte. Laut Gabriela Baumgartner hätte man aber durchaus gute Chancen, den Fall zu gewinnen.
Die Abzocke mit Partnersuchenden
«Kassensturz» zeigt Firmen in Amors Gewand, die einzig auf das Portemonnaie ihrer Kundinnen und Kunden abzielen.