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Flug verspätet - Easyjet lässt sich auch bei Entschädigung Zeit
Aus Espresso vom 06.08.2015.
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Umwelt und Verkehr Flug verspätet: Easyjet lässt sich auch bei Entschädigung Zeit

Der Ärger ist gross, wenn sich ein Flug stundenlang verspätet. Noch grösser wird der Ärger, wenn die Fluggesellschaft nachher eine Entschädigung verspricht – und diese sich auch massiv verspätet.

Marek Majorek wohnt im Berner Oberland. Im August flog er mit Easyjet von Genf nach London. Am 11. Oktober stand er am Flughafen London-Gatwick rechtzeitig bereit, für den Nachmittagsflug zurück nach Genf.

Doch die Passagiere brauchten ein gutes Sitzleder, denn die Maschine hob statt um 15.35 Uhr erst um 20.15 Uhr ab. Marek Majorek erwischte in Genf noch knapp den letzten Zug nach Bern/Spiez. Dort kam er weit nach Mitternacht an und musste mit dem Taxi zurück an seinen Wohnort im Simmental.

«Bitte nochmals schicken»

Anderntags meldete sich Majorek telefonisch bei Easyjet und verlangte, dass die Fluggesellschaft die Mehrkosten für das Taxi übernimmt. Easyjet beschied ihm, er müsse das alles schriftlich begründen und einfordern, was Easyjet-Kunde Majorek umgehend tat.

Nun begann eine monatelange Odyssee, denn Majorek kam nicht zum Ziel. Seine E-Mails, eingeschriebenen Briefe und offiziellen Beschwerdeformulare wurden nicht beantwortet. Telefonisch teilte man ihm immer wieder mit, es sei nichts angekommen, er müsse es nochmals abschicken.

Endlich: Im März 2015 teilte ihm die britische Luftfahrtbehörde CAA mit, dass er von Easyjet pauschal 250 Euro zugute habe.

«Keine Zahlungen in die Schweiz»

Majorek sah sich nun dem Ziel nahe, doch nun lief er beim orangen Billigflieger wegen der Modalitäten der Gutschrift auf. Easyjet schreibt: «Leider können wir keine Zahlungen an Schweizer Bankkonten unserer Kunden leisten.» Eine alternative Zahlung an ein Konto in Deutschland sei technisch ebenfalls nicht möglich.

Gleichzeitig entschuldigte sich Easyjet für die lange Verzögerung und stellte in Aussicht, einen Fluggutschein zu senden.

Trotz Versprechen: Easyjet schickte den Gutschein weiterhin nicht. Aber Majorek gab auch weiterhin nicht klein bei. Er blieb aufsässig und wehrte sich mit E.Mails und Beschwerdebriefen. Im Januar 2016 schaltete er schliesslich seine Rechtsschutzversicherung ein, und am 23. März 2016 war Marek Majorek im Besitz der 250 Euro – rund eineinhalb Jahre nach dem verspäteten Flug von London nach Genf.

Er hoffe, dass sich auch andere Flugpassagiere nicht alles gefallen lassen, sagte Majorek dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Erst wenn die Fluggesellschaften merken, dass die Passagiere ihnen nicht alles durchgehen lassen, ändert sich vielleicht etwas.»

EU-Fluggäste haben mehr Rechte

Bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen haben Fluggäste ein Recht auf gewisse Entschädigungszahlungen und Dienstleistungen, wie Getränke und Mahlzeiten. Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied für Passagiere im EU-Raum und der Schweiz.

Zwar gilt auch in der Schweiz seit dem 1. Dezember 2006 das EU-Fluggastrecht. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes schulden die Airlines in der EU aber neu auch eine Entschädigung bei grossen Verspätungen. In der Schweiz gelten diese Entschädigungen nur bei annullierten Flügen.

Urs Holderegger, Sprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt Bazl: «Man kann es auch in der Schweiz versuchen, manche Airlines zahlen freiwillig. Einen Anspruch auf eine Zahlung hat man in der Schweiz aber nicht.»

Schuld daran ist, dass hierzulande das erwähnte EU-Gerichtsurteil nicht gilt. Und bis jetzt hat noch kein Passagier ein ähnliches Urteil eines Schweizer Gerichts angestrengt. Trotzdem landen auch bei der Schweizer Luftfahrtbehörde jährlich rund 4000 Beschwerden von verärgerten Passagieren. Das Bazl kann verwaltungsstrafrechtlich gegen Fluglinien vorgehen und Bussen erteilen.

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