Vor bald zwei Jahren buchte ein Schwede einen Swiss-Flug von Venedig über Zürich nach Stockholm. Weil der Flieger zu spät in Zürich ankam, verpasste er den Anschlussflug nach Stockholm. Die Swiss buchte für den Passagier einen Ersatzflug mit der skandinavischen Airline SAS. Trotzdem kam er mehr als drei Stunden später als geplant in der schwedischen Hauptstadt an.
Kaum ein Passagier kämpft gegen Airline
In solchen Fällen hat der Passagier nach EU-Verordnung und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Entschädigung zu gute. Diese liegt je nach Distanz und Verspätung zwischen 250 und 600 Euro. Beim besagten Mann aus Schweden wären es 400 Euro gewesen. Die Swiss jedoch ging darauf nicht ein.
Dieses Verhalten kennt Philippe Strässle nur zu gut. Er ist Experte für Fluggastrechte bei der Firma Airhelp, welche im Auftrag der Passagiere bei den Airlines die Entschädigungen eintreibt. Seine Erfahrung ist, dass die Airlines die Fluggäste einfach ins Leere laufen lassen: «Es wird nie eine Airline von selber auf die Passagiere zu kommen und ihnen eine Entschädigung anbieten.»
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Hartnäckig bleiben lohnt sich
Wer reklamiere und seine Rechte einfordere, bekäme von der Airline meist einen freundlichen Brief. Darin würde sich die Airline entschuldigen, von Geld sei jedoch keine Rede: «95 Prozent der Kunden geben nun auf. Ihnen ist es zu aufwändig, wegen ein paar hundert Franken vor Gericht zu gehen», so Strässle.
Der Mann aus Schweden jedoch, liess nicht locker. Die Swiss schrieb ihm zuerst, sie sei nicht zuständig, weil er auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht worden sei. Dies akzeptierte der Passagier jedoch nicht und zog mit Hilfe von Airhelp die Swiss vor Gericht und bekam nun Recht.
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Das Gericht befand, wenn der Kunde bei Swiss buche, müsse auch Swiss die Entschädigung zahlen, wenn der Flug verspätet sei. Das gelte auch wenn er einen Teil der Strecke mit einer anderen Gesellschaft geflogen sei.
Für Philippe Strässle von Airhelp hat das Urteil aus Schweden in einer wichtigen Frage für klare Verhältnisse gesorgt. Davon könnten auch andere Passagiere profieren. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Fluggesellschaft Swiss schreibt auf Anfrage von Espresso: «Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt von einem Kommentar zu besagtem Urteil ab, da wir dieses zuerst prüfen müssen.»