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Fragen, Frust und Kritik wegen Postfinance-Gebühren
Aus Espresso vom 03.12.2018. Bild: Postfinance.ch
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Kundenärger Fragen, Frust und Kritik wegen Postfinance-Gebühren

Mit ihren neuen Kontoführungsgebühren verärgert die Postfinance ihre Kunden. Viele bezahlen nämlich gleich mehrfach.

Wer bei der Postfinance mehr als 7500 Franken deponiert hatte, bezahlte bislang keine Gebühren. Neu bezahlt man für jede Kundenbeziehung fünf Franken pro Monat, unabhängig vom Kontostand. Für ein Konto, mit welchem man auch bei anderen Banken kostenlos Geld beziehen kann, sind es sogar 12 Franken im Monat. Möglichkeiten, diese Gebühren zu vermeiden, gibt es kaum mehr. Dagegen kann es gut sein, dass derselbe Kunde gleich mehrfach Gebühren bezahlen muss.

Ein Paar, welches bei der Postfinance je ein Privatkonto und gemeinsam ein Partnerkonto hat, bezahlt zum Beispiel die Kontoführungsgebühr gleich dreimal. Denn das Partnerkonto wird von der Postfinance als separate Kundenbeziehung gezählt. Ein Hörer des Konsumentenmagazins «Espresso» meint dazu: «Dreimal 60 Franken im Jahr für mich und meinen Partner. Das ist einmal zu viel.» Die Partnergebühr müsste erlassen werden, fordert der Mann.

Aus dem Einzelkonto ein Partnerkonto machen

Doch die Postfinance bleibt hart. Mediensprecher Johannes Möri sagt: «Weil wir diese Beziehungen separat bewirtschaften, kosten sie auch separat.» Wer Gebühren sparen möchte, könne die Kundenbeziehungen zusammenlegen. Beispielsweise aus jedem Konto ein Partnerkonto machen.

Das klingt einfach, kann aber viel Aufwand nach sich ziehen. Denn ein Einzelkonto lässt sich nicht einfach in ein Partnerkonto umwandeln. Man muss es kündigen und neu eröffnen, bestätigt die Postfinance. Und dabei ändert die Kontonummer. Die Folge: Der Kontoinhaber muss je nachdem seinem Arbeitgeber, dem Steueramt, diversen Online-Shops usw. die neue Kontonummer melden. Mühsam!

«Espresso» meint: Das ist nicht kundenfreundlich. Wer einen neuen Handyanbieter wählt, kann problemlos seine alte Telefonnummer behalten. Da sollte es doch möglich sein, dass die Postfinance einem Kunden dieselbe Kontonummer lässt, wenn aus dem Konto ein Partnerkonto wird.

Ähnlich erging es Kunden, die je ein persönliches Konto hatten und zusätzlich eine gemeinsame Hypothek. Zwar hatte die Postfinance verkündet, wer bei ihr eine Hypothek habe, bezahle keine Gebühren. Diesen Kunden wurde zunächst aber beschieden: Sie seien trotzdem nicht von der Kontoführungsgebühr befreit. Denn dafür müsse die Hypothek mit einem Konto verknüpft sein.

Wenigstens hier hat die Postfinance nun eingelenkt: «Wir haben das nochmals angeschaut und die Praxis nun angepasst», sagt Mediensprecher Johannes Möri. Hypothekenbesitzer bezahlen künftig keine Kontoführungsgebühren, egal ob ein Konto mit der Hypothek verknüpft ist oder nicht.

E-Sparkonto befreit nicht von Gebühren

Neben den Kunden mit einer Hypothek sind ab 2019 auch Kunden mit einer Lebensversicherung bei Postfinance von den Kontoführungsgebühren befreit. Ebenso Kunden mit einem Anlagevermögen ab 25'000 Franken. Allerdings sind damit nur Fonds gemeint.

Das musste ein Kunde feststellen, der bei der Postfinance nachfragte. Sein E-Sparkonto wird im Internetportal E-Finance unter Anlagevermögen angezeigt. Deshalb hoffte er, dass er auch in Zukunft keine Kontoführungsgebühr bezahlen müsse.

Falsch, antwortete ihm die Postfinance. Der Hintergrund: Bei Fonds kann die Postfinance noch eine Marge erwirtschaften. Diese erlaubt es ihr, den Fonds-Kunden die Kontoführungsgebühren zu erlassen. An E-Sparkonten verdient die Postfinance dagegen praktisch nichts mehr.

Neu führt die Postfinance auf das Jahr 2019 eine Gebühr ein, die andere Banken bereits länger kennen: Der Kontoauszug aus Papier kostet einen Franken pro Monat. Abbestellen - und damit Gebühren sparen – kann den Papierauszug allerdings nur, wer einen E-Finance-Account hat. Das stört Kunden, die kein E-Banking wollen. Die Postfinance sei rechtlich verpflichtet, den Kunden Rechenschaft über die Bewegungen auf dem Konto abzulegen, sagt Johannes Möri. Dies mache sie entweder per Post oder elektronisch im E-Finance-Portal.

Dreimonatige Kündigungsfrist gilt nicht

Einem Teil der Kundschaft gehen die neuen Gebühren der Postfinance zu weit. Sie wollen ihr Konto kündigen. Nun haben aber einzelne Konten eine Kündigungsfrist von drei Monaten und die Postfinance hat erst im Oktober informiert. Man könne diese Konten dennoch per Ende Jahr kündigen, versichert Johannes Möri. Die dreimonatige Frist gelte in diesem Fall nicht. Die Kündigung müsse einfach bis zum 20. Dezember 2018 bei Postfinance eingetroffen sein, damit diese das Konto sicher bis Ende Jahr auflösen könne.

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