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«Ganz tierisch» Der teure Abschied vom Haustier

Halter von Haustieren kommen in ein Dilemma, wenn ihr Liebling gebrechlich oder schwer krank wird. Welcher medizinische Aufwand ist angemessen? Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Haustier einzuschläfern? «Kassensturz» zeigt auf, welche Möglichkeiten die Tierhalter beim Tod ihres Haustiers haben.

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Das Einschläfern eines Haustiers sei jedes Mal eine Belastung für die Tierhalter, sagt Rico Vannini, Leiter von Bessy’s Tierklinik in Regensdorf bei Zürich. «Man fällt ja ein Todesurteil über ein anderes Lebewesen und weiss nicht so genau, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, ein Haustier von seinen Schmerzen zu erlösen.» Häufig zögerten die Tierhalter bei todkranken Tieren zu lange. Dann müsse der Tierarzt die Tierhalter von der Richtigkeit des schweren Entscheids überzeugen, so der Tierarzt.

Haustiere als Familienmitglied

«Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Haustiere häufig als vollwertige Partner und Familienmitglieder angesehen werden», weiss Tier-Verhaltensforscher Dennis C. Turner. Das zeige sich besonders, wenn es darum geht, von einem verstorbenen Tier Abschied zu nehmen. Nicht nur der Umgang mit dem Haustier sei sehr individuell, sondern auch die Trauer bei verstorbenen Tieren, sagt Turner.

Zum Einschläfern gehören eine letzte kurze Arzt-Kontrolle, eine Betäubung und die tödliche Narkose. Für diese medizinischen Leistungen verrechnet Bessy's Tierklinik bei Katzen rund 100 Franken, bei Hunden – je nach Grösse – zwischen 130 und 180 Franken. Längere Beratungsgespräche kosten zusätzlich. Bei Nagern und anderen Kleintieren kostet das Einschläfern inklusive Entsorgung 65 Franken.

Toter Tierkörper: Wohin damit?

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Vier Möglichkeiten: 

  • Kostenlose «Entsorgung» in der Kadaver-Sammelstelle
  • Zu Hause im Garten vergraben (einige Vorschriften müssen beachtet werden!)
  • Begraben auf einem Tierfriedhof
  • Einäscherung im Tier-Krematorium

 Detaillierte Informationen: Merkblatt des Schweizer Tierschutzes .

Vom Liebling zum Tiermehl

Tierhalter haben verschiedene Möglichkeiten, sich von einem verstorbenen Haustier zu verabschieden:

Erstens die Entsorgung in die Kadaversammelstelle. Bringt ein Tierhalter sein verstorbenes Tier selber in die Kadaversammelstelle, ist dies gratis. Der Tierarzt verrechnet für diesen Service je nach Grösse des Tiers 40 bis 95 Franken. Tierhalter müssen wissen: Bei der Entsorgung in der Kadaversammelstelle wird das Tier nicht einzeln eingeäschert, sondern zusammen mit anderen Schlachtabfällen zerkleinert und zu Tiermehl verarbeitet. Dieses dient in Zementfabriken als Brennstoff.

Tierhalter kann Asche frei verwenden

Zweitens können Tierhalter ihre verstorbenen Tiere kremieren lassen. Dazu gibt es in der Schweiz eine Handvoll Tierkrematorien. Bodo, der krebskranke Hund aus der «Kassensturz»-Tierserie «ganz tierisch» kommt zur Kremation ins Tierkrematorium Seon. Der Preis richtet sich nach dem Gewicht des Tiers. Einzelkremationen sind teurer als Sammelkremationen. Das Abholen von Bodos Kadaver bei Bessy’s Tierklinik, die Einäscherung, eine schlichte Ton-Urne und der Versand der Asche kosten insgesamt 450 Franken.

Was danach mit der Asche geschieht, ist jedem Tierhalter frei gestellt: vergraben im eigenen Garten, verstreuen im Wald, in den Bergen, auf einem See. All das ist erlaubt.

Beerdigung mit oder ohne Sarg

Tierhalter brauchen oft einen Ort der Trauer
Legende: Tierhalter brauchen oft einen Ort der Trauer SRF

Seit elf Jahren haben Tierhalter in der Schweiz auch die Möglichkeit, ihre verstorbenen Haustiere zu begraben, zum Beispiel auf einem speziellen Friedhof. Für viele Tierhalter sei nach dem Tod ihres Haustiers ein Ort der Trauer wichtig, sagt Urs Mörgeli, Betreiber des Tierfriedhofs Läufelfingen BL.

Zum Friedhof gehört ein Andachtsraum. Hier wird das verstorbene Tier geschmückt und aufgebahrt. Hier nehmen die Tierhalter Abschied. Für einen kleinen Hund kostet die Beerdigung ohne Sarg, aber mit Andacht und bepflanztem Grabplatz für 3 Jahre pauschal 470 Franken. Verlängerungen der Grabruhe sind gegen Aufpreis möglich.

Bestattung zu Hause mit Auflagen

Schweizer Tierhalter dürfen bis 10 Kilogramm schwere Haustiere im eigenen Garten begraben. Auf dem Tierfriedhof dagegen bestattet Urs Mörgeli auch schwerere Tiere. Auch für Private gilt: das Grab muss mindestens 1.20 Meter tief sein und fern von Wasserquellen.

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