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Erbrankheiten bei Retriever-Hunden
Legende: Erbrankheiten bei Retriever-Hunden SRF

«Ganz tierisch» Erbkrankheiten bei Retriever-Hunden

Viele Retriever-Hunde leiden an einer Erbkrankheit, der sogenannten Gelenksdysplasie. Bärbel Kilian, Leiterin der Zuchtkommission des Retriever Club Schweiz, erklärt, worum es dabei geht.

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Was ist eine Ellbogen- oder eine Hüftgelenksdysplasie?

Das sind Erkrankungen der Gelenke, die in der Hauptwachstumsphase des Hundes entstehen. Sie bereiten dem Hund Schmerzen und zeigen sich durch Lahmen. Ellbogen- und Hüftgelenksdysplasien entstehen im Zusammenspiel mit verschiedenen Genen und Umwelteinflüssen. Auch zuviel Bewegung in der Wachstumsphase oder Überfütterung können eine Rolle spielen.

Lassen sich diese Gelenkskrankheiten herauszüchten?

Es zeigt sich, dass die Hüftgelenksdysplasie (HD) besser zu bekämpfen ist, als die Ellbogendysplasie (ED). Wir senken das Risiko durch radiologische Reihenuntersuchungen der Zuchttiere. Ausserdem schliessen wir Hunde, die nachweisbar schlechter vererben als der Rassedurchschnitt, nachträglich von der Zucht aus. Heute sind gut 90 Prozent der ausgewerteten Hunde HD-frei und kein Hund der verbleibenden 10 Prozent hat eine schwere Hüftgelenksdysplasie.

Was erwarten Sie von Züchtern?

Züchter sollen Welpenkäufern mit Rat und Tat zu Seite stehen. Ist ein Tier krank, unterstützen seriöse Züchter die Käufer auch finanziell – oder nehmen allenfalls den kranken Hund zurück. 

Was erwarten Sie von Hundekäufern?

Käufer nehmen in der Wachstumsphase Rücksicht auf ihren Hund. Sie überfüttern ihn nicht und gehen weder mit ihm Joggen noch Velofahren noch auf stundenlange Wanderungen. Sie lassen ihren Hund auf HD und ED röntgen und geben den Züchtern eine Rückmeldung.

Wenn Sie ein krankes Zuchttier gekauft haben

Die Stiftung für das Tier im Recht rät:

  • Wer einen kranken Hund gekauft hat, sollte das beim kantonalen Veterinäramt melden, damit dieser die Zucht überprüfen kann.
  • Sofort nach der Diagnose des Tierarztes sollte der Halter die Krankheit  dem Züchter melden.  Bis ein Jahr nach dem Hundekauf hat der Halter Anspruch auf eine Reduktion des Kaufpreises und unter Umständen auch auf eine Beteiligung an den Tierarztkosten.
  • Wenn der Hundezüchter nicht freiwillig auf eine Kaufpreisreduktion eingeht, kann der Hundehalter die Forderung bei der Schlichtungsstelle (in den meisten Kantonen ist dies der Friedensrichter) am Wohnort des Züchters einklagen.

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