2011 waren es 135 Meldungen. Das Veterinäramt Aargau geht jeder Meldung nach und macht in 90 Prozent der Fälle eine unangemeldete Kontrolle vor Ort. Wie die Kantonstierärztin Erika Wunderlin sagt, gehe es oft um unsachgemässe Tierhaltung.
Dies sei der Fall, wenn beispielsweise ein Hund den ganzen Tag im Zwinger verbringe und kaum Kontakt mit Artgenossen und Menschen habe.
Wer einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vermutet, soll sich beim zuständigen Kantonstierarzt erkundigen und kann dort eine entsprechende Meldung machen. Wichtig sei, so Erika Wunderlin, die Beobachtungen möglichst genau zu protokollieren. So habe der Kantonstierarzt bei einer Kontrolle genaue Anhaltspunkte.