Dieser «Kassensturz»-Beitrag sorgte für Kopfschütteln: Mathias Reddy gewann bei der SRF-Quizshow «Traders» 112‘000 Franken. In der Steuererklärung deklarierte er den Gewinn korrekt.
Doch eine übereifrige Sachbearbeiterin des Steueramtes Basel-Stadt korrigierte die Gewinnsumme in der Steuererklärung auf 121‘000 Franken. Ihre Quelle: Der «Blick». In einem Bericht über den Glückspilz schrieb die Zeitung von 121‘000 Franken. Ein Tippfehler mit Folgen.
Matthias Reddy intervenierte nach Erhalt der Steuerveranlagung sofort per Telefon und dachte, damit sei die Angelegenheit erledigt. Dem war nicht so. Als er sich zusätzlich noch schriftlich beschwerte, war es zu spät. Die Einsprachefrist war abgelaufen. Das Steueramt stellte auf stur. Die Folge: Matthias Reddy musste deutlich mehr Steuern bezahlen.
Allgemeines Kopfschütteln
Die zahlreichen Zuschauer-Kommentare zu diesem Beitrag waren klar: «Wie in einer Bananen-Republik, beschämend durch und durch!», schrieb zum Beispiel ein Forumsteilnehmer.
Ein anderer: «Für ein solch absurdes Verhalten sollten man dem Vorgesetzten der Mitarbeitenden den Lohn kürzen.»
Auch Steuerrechtsexperte Michael Leysinger konnte nicht glauben, was er da hörte und sagte im «Kassensturz»-Interview: «Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass ein renommiertes Steueramt wie Basel-Stadt einen Zeitungsartikel als Rechtsgrundlage für eine Veranlagung verwendet».
Steueramt gesteht Fehler ein
Reddy stellte beim Steueramt schriftlich den Antrag, das Verfahren neu aufzunehmen und das Schreibversehen zu korrigieren. Denn bei einem Schreibfehler des Steueramtes hat der Bürger die Möglichkeit, innert fünf Jahren eine Berichtigung zu verlangen.
Nun – einen Monat nach der Berichterstattung im «Kassensturz» – hat sich das Steueramt Basel-Stadt gemeldet. Immerhin: In einem Brief gibt das Amt zu, dass das Vorgehen nicht richtig gewesen sei: «Bevor die Veranlagerin den Quizgewinn auf CHF 121‘000 taxierte, hätte sie mit Ihnen Rücksprache nehmen müssen.»
Reddys Gesuch um Berichtigung eines Schreibversehens wird aber weiterhin abgewiesen. Das Finanzdepartement schreibt, es handle sich nicht um ein Schreibversehen, sondern um einen Veranlagungsfehler. Aber man sei bereit, «einseitig auf einen Teil der (rechtskräftigen) Steuerforderungen zu verzichten». Der Quizgewinner muss somit rund 3100 Franken weniger bezahlen.
Ein Kunstgriff soll schlimmeres verhindern
«Gerade nochmals die Kurve gekriegt», sagt «Kassensturz». Das findet auch Steuerrechtsexperte Michael Leysinger. Allerdings: «Die rechtliche Handhabe ist doch recht zweifelhalt. Es läuft wohl darauf hinaus, dass die Steuerverwaltung ihr Gesicht nicht verlieren wollte», so der Steuerspezialist. Denn: «Es wurde das Instrument eines Erlasses gewählt, obwohl dieser für diesen Fall gar nicht zur Verfügung steht.»
Leysinger ist überzeugt: Das Steueramt behandelt diesen Fall bewusst nicht als Schreibversehen, denn dies hätte weitreichende Konsequenzen. «Kaum auszudenken, was passiert wäre, wenn Herr Reddy mit dem Antrag Erfolg gehabt hätte», sagt der Experte. «Die halbe Schweiz hätte dann quasi eine fünfjährige Rechtsmittelfrist erhalten, was sich die Steuerbehörden natürlich überhaupt nicht wünschen.»
Auch Matthias Reddy’s Freude hält sich in Grenzen. Natürlich sei er erleichtert, dennoch bleibe ein fahler Nachgeschmack. «Dieses Schreiben zeigt mir einfach, dass sie ein schlechtes Gewissen haben, von einer Entschuldigung fehlt aber jede Spur.»