Flughafen Zürich im vergangenen Sommer: Die Familie aus dem Thurgau war soeben aus den Sommerferien zurückgekehrt. Da fand sie einen Stapel mit Banknoten – insgesamt 1400 Franken. Die Ferienrückkehrer hatten es eilig, rechtzeitig auf den Zug nach Hause zu kommen. Also übergab der Sohn der Familie das gefundene Geld am nahen Billettschalter der SBB. Wochen vergingen. Die Familie interessierte es, was mit ihrem Fund weiter passiert war. Die Mutter fragte nach, einige Zeit später schickte die SBB dem Sohn 100 Franken Finderlohn.
Kein Anspruch auf Finderlohn
Bei dem Finderlohn an den Sohn handle es sich um einen «freiwilligen Finderlohn», erklärt SBB-Sprecher Christian Ginsig auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1. Bei lose gefundenem Geld gibt es demnach zehn Prozent des Betrags oder maximal 100 Franken. Allerdings nur aus Goodwill der SBB, sagt Christian Ginsig. «Bei allem, was auf Gebiet der SBB gefunden wird, gilt die Transportunternehmung als Finder. Demnach gehört das Geld der SBB.»
Die Familie hat alles richtig gemacht. Die Gütertransportverordnung schreibt nämlich vor: «Wer eine verlorene Sache auf dem Gebiet oder in einem Fahrzeug eines Unternehmens findet, muss sie unverzüglich dem Personal des Unternehmens abgeben.» Man könnte nun argumentieren, dass es sich beim Flughafen Zürich nicht um das Gebiet der SBB handle, da diese dort nur Mieterin sei. Jedoch gilt gemäss Schweizer Gesetz auch da: Wer etwas in einem bewohnten Haus oder in einem Gebäude des öffentlichen Verkehrs findet, muss diese Sache, egal ob Geld oder einen Gegenstand, dem Besitzer oder einem Mieter abgeben.
SBB versteigert Fundsachen
Was aber passiert nun mit dem herrenlosen Geld, das die Familie gefunden hat? Es deckt einen minimalen Teil der Kosten für den SBB-Fundservice. Diese Kosten gibt die SBB mit einem «tiefen einstelligen Millionenbetrag» pro Jahr an.
Über 100‘000 Fundgegenstände werden jedes Jahr auf Bahngebiet liegengelassen. Jeder zweite verlorene Gegenstand findet laut SBB seinen Besitzer wieder. Jene Gegenstände, auf die innerhalb von drei Monaten niemand Anspruch erhebt, werden versteigert. Den Erlös investiert die SBB wiederum in ihren Fundservice.