Zum Inhalt springen

Geld Autoleasing: Aussteiger zu Unrecht bestraft

Ein Autoleasingnehmer traut seinen Augen nicht: Für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag soll er 26‘770 Franken bezahlen. «Kassensturz» zeigt, dass solche Forderungen oft illegal sind und sagt, wie Kunden ohne Zusatzkosten aus Leasing-Verträgen aussteigen können.

Mehr zum Thema

Einen starken Geländewagen fahren – das war Olivier Ditzlers grosser Bubentraum. Auf dem Internet suchte der Berufsmilitär vor drei Jahren nach dem richtigen Fahrzeugtyp und wurde fündig: Ein VW Touareg sollte es sein. Da die Anschaffungskosten eines Neuwagens von rund 80'000 Franken für ihn zu hoch waren, suchte Ditzler nach an einer anderen Finanzierungsmöglichkeit.

Verlockendes Angebot

Ein Vertreter einer Amaggarage schlug ihm einen Leasingvertrag für vier Jahre vor. Das klang sehr verlockend. Olivier Ditzler: «Das Angebot war so, dass ich eine Leasingrate von 1060 Franken pro Monat und eine Sonderzahlung von 2000 Franken leisten musste.» Und dann bekommt er das Fahrzeug schon.

Nach zwei Jahren kam Ditzler in finanzielle Engpässe. Schweren Herzens beschloss er, seinen Bubentraum aufzugeben und den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Mit der Schlussabrechnung kam dann die grosse Überraschung: Die Firma Amagleasing forderte horrende 26‘770 Franken nach zwei Jahren Leasing. Ditzler rechnete nach: «Hätte ich einfach bis zum Vertragsende weitergeleast und das Auto nicht zurückgegeben, hätte ich weniger bezahlen müssen.»

Olivier Ditzler wandte sich schliesslich an die Schuldenberatung Bern: Daraufhin lenkte die Amag plötzlich ein und schickte eine viel tiefere Endabrechnung inklusive Deckung von Schäden: «Als ich das zweite Angebot bekam von der Firma Amagleasing, bin ich erneut fast vom Stühlchen gefallen, denn es war eine Preisdifferenz von 21'000 Franken. Das neue Angebot: 4911.55 Franken.»

Amortisationstabelle ungültig

Grundlage für die erste hohe Forderung von 26'770 Franken ist die so genannte Amortisationstabelle, die in den Allgemeinen Leasingbestimmungen steht. Sie legt fest, wie viel der Leasingnehmer bezahlen muss, wenn er vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen will.

Fürsprecher Konrad Rothenbühler hat viele Klienten, die beim vorzeitigen Ausstieg aus einem Leasingvertrag von hohen Endabrechnungen überrascht werden. Ihm erschienen viele Forderungen aufgrund der Amortisationstabelle in den Verträgen absurd. Deshalb ging er mit einem Fall bis vor Bundesgericht – und bekam recht. Rothenbühler: «Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Tabelle, die vorsieht, dass der Ausstieg aus dem Vertrag teurer ist als die normale Fortführung, ungültig ist.» In einem solchen Fall könne der Leasingnehmer aussteigen, ohne etwas zu bezahlen, sagt Rothenbühler.

Auch die Amortisationstabelle in Olivier Ditzlers Leasingvertrag sei laut diesem neuen Urteil ungültig, weil sie wirtschaftlich ungerechtfertigte Nachzahlungen vorsehe. Fürsprecher Rothenbühler, der die Ausstiegskosten berechnet hat: «Wenn ich im 47. Monat das Auto zurückgebe, kostet es immer noch 16'000 Franken. Wenn ich aber bis zum Ende des Vertrages warte, müsste ich nur noch 1000 Franken bezahlen. Das kann nicht sein.»

Amagleasing sagt: «Bei vorzeitigen Vertragsauflösungen hat Amag Leasing bisher immer die konkreten Umstände des Einzelfalles mitberücksichtigt und bei Extremfällen eine individuelle Lösung gesucht.»

Meistgelesene Artikel