Es gibt im Alltag verschiedene Situationen, in denen es sich gehört, einen Geldbetrag aufzurunden. Wer jedoch diese gesellschaftlich anerkannte Praxis beim Einzahlen in die Säule 3a anwendet, der muss unter Umständen kräftig draufzahlen.
So geschehen bei Andreas Wenger. Für das Jahr 2014 überwies er 6740 Franken auf sein Vorsorgekonto bei der Migros Bank. Er rundete damit den gesetzlichen Maximalbetrag von 6739 Franken auf – um gerade mal einen einzigen Franken. Zu seiner Überraschung akzeptierte die Migros Bank die zu hohe Einzahlung nicht, sie wies diese komplett zurück.
1000.- Franken mehr Steuern
Die Migros Bank informierte Andreas Wenger in einem Brief, welcher am 29. Dezember zugestellt wurde. Zu spät. Andreas Wenger war da bereits in den Ferien und erfuhr so erst im neuen Jahr, dass seine Einzahlung nicht akzeptiert wurde. Dies hat massive Auswirkungen auf seine Steuererklärung.
Andreas Wenger kann jetzt keine Beiträge für die Säule 3a abziehen. Dadurch steigt sein steuerbares Einkommen und er muss weit über tausend Franken mehr Steuern bezahlen.
Zum Fall schreibt die Migros Bank: «Im vorliegenden Fall erfolgte die zu grosse Einzahlung am 24. Dezember. Der Auftrag wurde zurückgewiesen und ein Brief an den Kunden geschickt. Der Brief wurde am 29. Dezember zugestellt. Es wäre also noch Zeit geblieben, die Zahlung bis Ende Jahr nachzuholen.» Dass die Kunden beispielsweise in den Ferien sein könnten, ist der Migros Bank offensichtlich egal.
Andere Banken sind flexibel
Die Einbusse wäre Andreas Wenger erspart geblieben , hätte er sein Vorsorgekonto bei einer anderen Bank eröffnet. Eine Umfrage von «Kassensturz» zeigt, das andere Banken flexibel mit zu hohen Einzahlungen umgehen:
- Kein Problem mit zu hohen Vorsorge-Beträgen haben UBS, ZKB, BLKB, Raiffeisen und Coop Bank . Sie suchen nach individuellen Lösungen, statt die zu hohe Einzahlung einfach zu refüsieren .
- Von den angefragten Banken weisen zwei Banken zu hohe Einzahlungen zurück. Die Credit Suisse vollzieht diese kundenunfreundliche Praxis jeweils nur im Monat Dezember. Also genau in jenem Monat, in welchem die meisten Kunden auf das Vorsorgekonto einzahlen möchten.
- Ebenfalls unflexibel ist die Migros Bank , und zwar für alle Kunden, die nur ein Vorsorgekonto bei der Bank haben. Für diese Kunden gilt: Zu viel bezahltes Vorsorgegeld wird zurückgewiesen. Einzige Ausnahme: Wenn die Überweisung nach Weihnachten eintrifft.
Mehrbetrag zurückfordern
Das Zurückweisen wäre nicht zwingend nötig. Wie Stefan Vent von der Steuerbehörde Baselland bestätigt, können Finanzinstitute zu hohe Einzahlungen vorerst annehmen. Der Kontoinhaber darf aber nur den gesetzlichen Maximalbetrag von den Steuern abziehen.
«Wenn jemand zu viel einbezahlt, bekommt er vom Steueramt einen Brief, in dem ihm mitgeteilt wird, wie viel er einbezahlt hat und wie viel er geltend machen darf. Die Differenz kann er bei der entsprechenden Bank oder Versicherung wieder zurückfordern», sagt Vent. Grundsätzlich darf pro Jahr insgesamt nicht mehr als der Maximalbetrag in die Säule3a einbezahlt werden - selbst wenn man mehrere Konten hat.
Um sich gegen die kundenunfreundliche Praxis von manchen Banken zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Man bezahlt möglichst früh ein, man richtet einen Dauerauftrag ein, oder man wechselt die Bank. Wer nicht zufrieden ist, kann sein Säule-3a-Konto jederzeit transferieren.