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Interessierte Teilnehmer hören einem Dozenten zu.
Legende: An knalligen Verkaufsshows werden Interessierte dazu gedrängt, einen Vertrag zu unterschreiben. Colourbox

Geld Business Academy treibt alte «Schulden» ein

Die Firma Fairpay Riskmanagement verschickt derzeit bedrohlich klingende Mahnungen. Wer nicht sofort bezahle, werde vor Gericht gezerrt. Es geht um Forderungen der Business Academy. Betroffene können sich wehren.

«Wichtige Information an Schuldner» steht in Fettbuchstaben auf dem Brief, den Marius F. aus dem Luzernischen vor wenigen Tagen bekommen hat. Er solle sofort zahlen, sonst «sehen wir uns vor Gericht».

Business Academy verkauft überteuerte, wertlose «Weiterbildungspakete»

Andere Namen - gleiche Masche

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Die Business Academy hat mehrfach ihren Namen geändert. Eternicom, Maximus oder Lunidan Ltd. operieren nach dem selben Muster. Das Inkassobüro Fairpay GmbH gehört zur Business Academy.

Worum geht es? Seit Jahren sorgt die Firma Business Academy für negative Schlagzeilen, weil sie meist junge, ahnungslose Leute mit dem Traum vom schnellen Geld über den Tisch zieht.

Wie Tausende andere Betroffene liess sich Marius F. vor sechs Jahren an einer Veranstaltung zum Kauf eines massiv überteuerten, völlig wertlosen «Weiterbildungspaketes» überreden. Kostenpunkt: über 6000 Franken. Zudem könne er, so wurde ihm an der Verkaufsveranstaltung versprochen, durch Anwerben weiterer Kunden monatlich mehrere Tausend Franken verdienen.

Bisherige Berichte über Business Academy

Ein leeres Versprechen, wie Marius M. rasch feststellen sollte. Er kündigte den Vertrag. Weil er die Zahlung verweigert, betrieb ihn die Business Academy. Marius F. erhob Rechtsvorschlag. Seither herrschte Funkstille. «Ich dachte, die Sache sei ausgestanden», erzählt er. Umso grösser die Überraschung, als vor wenigen Tagen der Brief der Fairpay im Briefkasten lag.

Das Inkassobüro Fairpay macht Druck

Durch ihr Inkassobüro Fairpay GmbH versucht jetzt die Business Academy, bei Leuten wie Marius F. alte Forderungen einzukassieren. Bei «Kassensturz/Espresso» meldeten sich in diesen Tagen mehrere Betroffene. Sie alle hatten die in harrschem Ton abgefasste Zahlungsaufforderung bekommen.

Musterformulierungen

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Ich nehme Bezug auf Ihre Mahnung .

Variante 1: Ich habe den am (Datum) geschlossenen Vertrag mit Schreiben vom (Datum) widerrufen/wegen Täuschung angefochten.

Variante 2: Die Forderung aus dem am (Datum) geschlossenen Vertrag ist verjährt.

Auf weitere Schreiben werde ich nicht reagieren. Sollten Sie mich betreiben, werde ich Rechtsvorschlag erheben.

Dem Brief legt das Inkassobüro eine Liste mit Gerichtsurteilen bei, welche die angebliche Rechtmässigkeit der Forderung belegen sollen: «… senden wir Ihnen beiliegend eine Auflistung mit über 100 Gerichtsurteilen, wodurch Sie erkennen können, dass uns die Gerichte seit Jahren Recht geben, die Verträge rechtskräftig sind und Sie somit als Schuldner den geforderten Betrag zu zahlen haben.» Vor den bisherigen Empfehlungen von «Kassensturz/Espresso» wird ausdrücklich gewarnt: «Entgegen der Meinung diverser Unternehmungen wie (...) Kassensturz (...) etc. möchten wir Sie dringendst darauf hinweisen, dass Ihr unterzeichneter Vertrag zu 100 Prozent rechtens ist und Ihre Schuld weiterhin besteht.»

Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Was das Inkassobüro nicht schreibt: Andere Gerichte gaben den geprellten Kunden Recht. So entschied beispielsweise das Bezirksgericht Küssnacht, dass auf Verträge der Business Academy das siebentägige Widerrufsrecht anwendbar ist.

Business Academy

Wer wie Marius F. eine Zahlungsaufforderung der Fairpay bekommt, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. «Kassensturz/Espresso» und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS raten, die Forderung schriftlich zu bestreiten:

  • Betroffene, die den Vertrag bereits widerrufen oder wegen Täuschung angefochten haben, können die Forderung bestreiten (Musterformulierung Variante 1, siehe Kasten).
  • Betroffene, die den Vertrag bisher nicht angefochten haben, müssen möglicherweise trotzdem nicht bezahlen. Forderungen aus solchen Verträgen verjähren nach Ablauf von zehn Jahren und sind dann nicht mehr durchsetzbar (Musterformulierung Variante 2).
  • Betroffene, die den Vertrag seinerzeit nicht widerrufen haben und deren Vertrag noch nicht verjährt ist, können die Forderung noch immer bestreiten. Mit der Begründung, eine minderwertige oder gar wertlose Leistung erhalten zu haben. Laut Bundesgericht muss ein Kunde nichts oder nur einen reduzierten Betrag bezahlen, wenn die vertraglich versprochene Leistung minderwertig oder gar wertlos ist. Über die Reduktion muss im Streitfall ein Gericht entscheiden. Die Chancen stehen aber gut.

Wer betrieben wird, sollte unbedingt innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Dann muss die Fairpay oder die Business Academy die Rechtmässigkeit ihrer Forderung vor Gericht beweisen. Wichtig: Ist die Forderung verjährt, muss das unbedingt beim Rechtsvorschlag erwähnt werden («Ich erhebe Rechtsvorschlag gegen die Betreibung. Die Forderung ist verjährt»).

Zieht die Business Academy respektive die Fairpay GmbH das Verfahren weiter, sollten sich Betroffene unbedingt rechtlich beraten lassen.

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