Andreas S. (Name der Redaktion bekannt) ist hoch verschuldet. Allein im letzten Jahr wurde er für um die 20 000 Franken betrieben. In den Jahren davor sieht es ähnlich aus.
Der Familienvater von drei kleinen Kindern befindet sich nach einem Unfall in einer IV-Umschulung. Mit der Rente kommt die Familie mehr schlecht als recht über die Runden.
«Ihr Antrag ist schon zu 95% genehmigt»
Im letzten Herbst musste Andres S. seinen Wagen ersetzen. In der Schweiz ist die Kreditvergabe an verschuldete Personen verboten. Umso erstaunter war Andreas S. über das Angebot der Firma ALB Leasing und Beratung AG in Cham. Auf ihrer Homepage wirbt die Firma damit, man nehme Rücksicht auf die jeweilige finanzielle Situation. Über 95% aller Anträge würden genehmigt, trotz Betreibungen (siehe Screenshot). Was die Firma ALB macht, ist legal. Ihr Trick: Die Firma hat ihre Verträge so ausgestaltet, dass diese nicht unter das Konsumkreditgesetz fallen.
Andreas S. füllt online einen Antrag aus. Wenige Augenblicke später bekommt er ein Mail, sein Antrag sei so gut wie bewilligt. Gegen eine «Prüfungsgebühr» von 200 Franken werde man seine Angaben weiter prüfen.
S. zahlt und bekommt postwendend die schriftliche Bestätigung, sein Leasingantrag sei genehmigt. Nun füllt S. die Wagenbestellung aus. Er entscheidet sich für einen Nissan Pathfinder für monatlich knapp 800 Franken und bezahlt ein Depot über 4500 Franken.
Nach der Geldüberweisung herrscht bei der ALB Funkstille
Dann ist Funkstille. Andreas S. meldet sich telefonisch bei der ALB und wird vertröstet. Es seien noch Formalitäten zu erledigen, heisst es auf der kostenpflichtigen Hotline. Wieder soll Andreas S. verschiedene Formulare ausfüllen. Dass er erneut ein detailliertes Budget über seine Lebenskosten einreichen soll, macht ihn stutzig. Diese Angaben hatte er bereits im Online-Antrag gemacht.
Die Erklärung für die Verzögerung bekommt Andreas S. wenige Tage später. Die ALB teilt ihm telefonisch mit, sein Antrag sei abgelehnt. Vom Depot zieht sie ihm laut Schlussabrechnung gut 600 Franken ab. Begründung: «Bearbeitungsgebühren».
«Vertragsverhandlungen sind grundsätzlich kostenlos», erklärt Konrad Rothenbühler, auf Leasing spezialisierter Rechtsanwalt in Bern. Für eine Absage dürfe keine Entschädigung verlangt werden, sagt er gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Rothebühler kennt die Firma ALB und weiss, mit welchen Tricks diese Firma Verschuldeten das Geld aus der Tasche zieht.
«Den Leuten werden falsche Hoffnungen gemacht»
Erstens seien laut Rothenbühler die Preise und damit auch die Leasingraten dieser Autos häufig völlig überrissen. Zweitens würde die ALB ihren Kunden hohe Administrationskosten auferlegen und ihnen drittens nach der Rückgabe des Wagens hohe Instandstellungskosten verrechnen.
«Man macht verschuldeten Leuten ganz klar falsche Hoffnungen», kritisiert Rothenbühler. Wer knapp rechnen muss oder sogar Schulden hat, verschlimmere seine Situation mit einem Leasing. Denn: Neben der Leasingrate fallen hohe Kosten an für die Vollkaskoversicherung, den Unterhalt und die Abgaben. Dazu kommt, dass eine vorzeitige Kündigung immer mit hohen Kosten verbunden ist. Das führt immer wieder zur absurden Situation, dass sich Leute einen Ausstieg kaum leisten können, wenn sie die Raten für ihren geleasten Wagen nicht mehr bezahlen können.
Ein Occasionsauto ist die bessere Alternative zu Leasing
Wer knapp bei Kasse ist, fährt mit einem gebrauchten Wagen um vieles günstiger als mit einem Leasing und ist zudem nicht an einen langjährigen Vertrag gebunden. Das hat inzwischen auch Andreas S. eingesehen. Für die 4500 Franken Depotleistung hat er sich jetzt einen Occasionswagen gekauft.