Für Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung ist es ein bekanntes und vertracktes Problem: Wer einmal einen Eintrag im Betreibungs-Register hat, kommt nur schwer wieder raus.
Das kann für die Betroffenen unangenehme Folgen haben: «Wenn Sie eine neue Wohnung suchen zum Beispiel, und es gibt hundert Bewerbungen, dann können Sie sicher sein, dass Sie die Wohnung nicht bekommen», sagt Roncoroni.
In der Schweiz werden pro Jahr 2,5 Millionen Betreibungen ausgestellt. Eine eidgenössische Besonderheit dabei: Jeder kann jeden betreiben, ohne dass das Betreibungsamt prüft, ob die Betreibung auch wirklich gerechtfertigt ist.
Stolperstein wegen 220 Franken
Aber nicht nur bei der Wohnung- oder Jobsuche kann ein Eintrag im Register Nachteile bringen. Auch bei Bankgeschäften kann es zu Problemen kommen. So ist es «Kassensturz»-Zuschauerin S.B. ergangen.
Löschen kann nur der Gläubiger
S.B. beglich die Rechnung zwar, jedoch zu spät. Wegen der Verlängerung ihrer Hypothek wollte sie die Löschung des Eintrags verlangen. Doch Einträge im Betreibungs-Register löschen lassen, können nur die Gläubiger – in S.B.'s Fall, die Intrum Justitia.
Die Betreibungsämter berechnen für eine Löschung nichts. Die Intrum Justitia jedoch teilte S. B. mit, dass sie für das Löschen 100 Franken bezahlen müsse. «Damit bin ich nicht einverstanden», sagt sie. «Ich finde, das geht fast unter Nötigung.»
Auch Versicherungen verlangen happige Gebühren
Intrum Justitia nimmt schriftlich zum Fall Stellung. Gemäss der Inkasso-Firma müsse für den bei einer Löschung entstehende Aufwand der Verursacher – sprich der Schuldner – aufkommen. «Dies ist ein normales Vorgehen, welches auch andere Wirtschaftsunternehmen und staatsnahe Betriebe so handhaben», schreibt Intrum.
Tatsächlich verlangen auch Versicherungen oder Krankenkassen happige Gebühren. Nur: Intrum Justitia kassiert gleich doppelt ab. Bei S. B. schlug Intrum auf die ursprüngliche Rechnung von 113 Franken nebst Zinsen auch einen Verzugsschaden von 95 Franken.
Vom Klotz am Bein befreien
Zur Praxis von Intrum Justitia meint Schuldenberater Mario Roncoroni: «Das finde ich ziemlich unverschämt, wenn man schon vorher einen Verzugsschaden kassiert hat, der eigentlich nicht geschuldet wäre. Und dann geht man hin uns sagt, damit ich Dich von diesem Klotz am Bein befreie, möchte ich nochmals 100 Franken. Das grenzt für mich an Nötigung.»
S. B. hat die 100 Franken Löschgebühr schliesslich nicht bezahlt. Mit ihrer Bank fand sie ein Einvernehmen – und ihre Hypothek hat sie trotz «Klotz am Bein» erhalten.