Mykonos, Kreta, Kos oder Korfu: Die griechischen Inseln sind trotz Staatskrise nach wie vor ganz oben auf der Hitliste der Ferienziele von Herrn und Frau Schweizer. Aber was ist, wenn in Griechenland aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Situation plötzlich gar nichts mehr geht?
Bargeld, Bargeld, Bargeld
Flexibel müsse man schon sein und mit der einen oder anderen Überraschung rechnen, sagt Franco Muff, Ombudsmann der Reisebranche: «Es kann passieren, dass man kein Geld mehr bekommt bei den Banken, an den Automaten. Oder wenn es gar zu Streiks kommt, muss die Heimreise neu organisiert werden.»
Für den Fall, dass auch Urlauber kein Geld mehr beziehen können, rät der Reiseombudsmann dringend, genug Bargeld in die Ferien mitzunehmen. Am besten in kleinen Euro-Scheinen.
Auch beim Reiseveranstalter Hotelplan rät man zu genug Bargeld. Mediensprecherin Anja Dobes unterscheidet zwischen Touristen mit All-Inclusive-Arrangements und anderen, die lediglich mit Frühstück gebucht wurden: «Wir haben unsere Kunden informiert, dass sie Bargeld für etwa drei Tage dabei haben sollten.» Von Traveler-Cheques oder der Travel Cash-Karte rät sie jedoch zurzeit ab.
Das Bezahlen mit Kreditkarte sollte auch problemlos funktionieren, erklären Hotelplan und die Reise-Ombudsstelle. Karten der gängigen Anbieter wie Master-Card, American Express oder Visa seien als Zahlungsmittel bestens geeignet.
Reiseversicherung dringend empfohlen
Reiseveranstalter, die Ombudsstelle und auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA raten sowohl Pauschalreisenden, als auch Individualreisenden zu einer Reiseversicherung. Sollte es beispielsweise zu Streiks kommen am Flughafen oder auf den Fähren, können zusätzliche Übernachtungen und Umbuchungen schnell ins Geld gehen.
Aber: Wer seine Griechenland-Ferien schon gebucht hat und jetzt noch eine Reiseversicherung abschliessen möchte, sollte die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) genau lesen. Annullierungsversicherungen können bei manchen Gesellschaften nur innerhalb einer bestimmten Frist nach der Buchung abgeschlossen werden. Bei den Reiseversicherungen sind Zwischenfälle auf der Reise, wie zum Beispiel ein Streik, in der Regel nur dann versichert, wenn sie beim Abschluss der Police noch nicht eingetreten und zum Zeitpunkt der Buchung nicht voraussehbar gewesen sind.
Wer also auf Nummer sicher gehen will, fragt bei der Versicherung nach und lässt sich die Deckung schriftlich bestätigen.