Der Vermögensverwalter, der das Kundenvermögen betreut, legt das ihm anvertraute Geld bei Banken an und kauft für seine Kunden Aktien oder Fonds.
Was viele Konsumenten nicht wissen: Für solche Käufe erhält er von der Bank Rückvergütungen, so genannte Retrozessionen oder «Kick-Backs». Ein Milliarden-Geschäft, an dem der Kunde, Vermögensverwalter und Bank beteiligt sind. Der Kunde entrichtet seinem Vermögensverwalter eine Gebühr für die Verwaltung des Vermögens. Zusätzlich zahlt er auch Gebühren an die Bank, bei der sein Vermögensverwalter das Geld anlegt, beispielsweise für den Kauf von Anlagefonds oder Aktien.
Bis zu 50 Prozent dieser Gebühren fliessen als Retrozessionen zurück an den Vermögensverwalter. Nur leider findet das Geld noch immer nicht zum Kunden zurück.
Kunden haben Ansprüce auf Retrozessionen
Für Rechtsanwältin Monika Roth, Spezialistin für Finanzrecht, haben solche versteckte Zahlungen Nachteile für die Kunden. Der Vermögensverwalter habe den Auftrag, die Interessen des Kunden zu wahren, nicht seine eigenen, sagt sie.
Bundesgerichtsurteil wird ignoriert
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer hat verschiedene Vergleiche abgeschlossen und vertritt auch Interessen von Vermögensverwaltern und Banken. Er sagt, dass viele Vermögensverwalter das Bundesgerichsurteil einfach ignorieren. Eine Strategie, die auf Dauer nicht aufgehen wird. Daniel Fischer rät dazu, einen Vergleich mit den Kunden auszuhandeln.
Jean-Pierre Zuber, der Präsident des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter, vertritt die Interessen von rund 800 Vermögensverwaltern. Zuber verneint nicht, dass es zu Interessenskonflikten kommen kann. «Die Interessenkonflikte bestehen. Sie haben damit zu tun, dass der Kunde möglichst viel Geld verdienen möchte, und dass der Vermögensverwalter von den Vermögen, die er verwaltet, möglichst gut leben will.» Das sei legitim, so Zuber. Der Vermögensverwalter sei aber daran interessiert, auf lange Sicht ein Vermögen erfolgreich zu verwalten. Wenn er ohne Rücksicht auf seinen Kunden das Vermögen im Hinblick auf die Retrozessionen anlegen würde, wäre er nicht lange erfolgreich in der Branche.
Banken und Retrozessionen: ein umstrittenes Gebiet
So oder so: Retrozessionen gehören den Kunden. Das gilt auch für Kleinsparer, die ihr Vermögen bei Banken anlegen. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bern hält fest: Auch Banken müssen Retrozessionen herausrücken, wenn sie Kunden bei der Anlage beraten. «Nicht nur Vermögensverwalter selber, sondern auch Banken, die Kundengelder anlegen, sind Vermögensverwalter. Und wenn eine Bank für ihre Kunden das Geld verwaltet, also nicht nur abwickelt, sondern auch anlegt, bekommt sie Retrozessionen, die dem Kunden gehören.»
Die Schweizerische Bankiervereinigung sieht es anders: