«Espresso»-Hörerin Rita Natterer ist seit Jahren Kundin bei UPC Cablecom und wollte ein Gerät bestellen, um digital Fernseh zu schauen. Statt dem Gerät bekam sie einen Brief, in dem es hiess, sie habe eine schlechte Bonität und bekomme das Gerät deshalb nicht.
Sofort reagieren
Der Schweizerische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür rät, man soll möglichst schnell mit einem Inkassobüro Kontakt aufnehmen, wenn man falsch eingestuft wird.
«Wenn man einen Brief und eine Ausweiskopie schickt, muss das Inkasso-Büro Auskunft darüber erteilen, welche Informationen gespeichert sind und woher die Daten kommen», so Thür.
Löschen möglich
Wenn ein Eintrag bei einem Inkassobüro fälschlicherweise gemacht wurde oder verjährt ist, kann man einen Antrag stellen, um ihn löschen zu lassen. Reagiert das Inkassobüro nicht, sollte man sich beim Datenschützer melden.
Hanspeter Thür kann im Einzelfall nichts unternehmen. Wenn jedoch viele Beschwerden zu einer Firma kommen, wird er aktiv und geht gegen die Firma vor.
Inkassobüros müssen Auskunft geben
Will man wissen, ob man von einem Inkassobüro mit einem Namensvetter verwechselt wird, oder ob es falsche Daten gespeichert hat, kann man direkt Auskunft verlangen. Einfach das Auskunftsbegehren (.doc) ausfüllen und mit einer Kopie der Identitätskarte an das betreffende Inkassobüro schicken.
Bei Einschüchterung beschweren
Wird man von einem Inkassobüro eingeschüchtert oder drangsaliert, kann man sich beim Verband der Schweizerischen Inkassotreuhandinstitute (VSI) beschweren. Dieser hat für die Arbeit der Büros Standesregeln erlassen.