Rund drei Jahre hat eine Näherin für ein Geschäft mit Herrenanzügen in Winterthur und Zürich gearbeitet. In einem der Läden habe der damalige Geschäftsführer seine Mitarbeitenden über Monate mit einer Videokamera beobachtet.
«Die ganzen neun Stunden wurden wir beobachtet. Wenn ein Kunde nichts kaufte, hat er das gesehen. Er hat uns angerufen und fast gemassregelt», erzählt sie.
Fristlose Kündigung war ungerechtfertigt
Es kommt noch schlimmer: Im April 2015 legt ihr die Geschäftsleitung eine Änderungs-Kündigung vor. Die Schneiderin erzählt: «Er wollte mir viel weniger Lohn zahlen und mich nur auf Abruf arbeiten lassen. Das habe ich nicht akzeptiert. Dann ist er wütend geworden. Und hat mir fristlos gekündigt.»
Die Schneiderin erhält auf einen Schlag keinen Lohn mehr. Sie holt sich Hilfe bei einem Anwalt, den sie mangels Rechtsschutzversicherung aber selber bezahlen muss.
Immerhin: Der Rechtsanwalt Ronald Jenal und seine Mandantin bekamen vor Gericht Recht. Die fristlose Entlassung - so der Arbeitsrechtsexperte - sei auch für das Bezirksgericht Winterthur ungerechtfertigt gewesen: «Das Gericht hat ihr deshalb den Lohn der Kündigungsfrist zugesprochen, inklusive einer Entschädigung für die ungerechtfertigte Entlassung.»
16‘803 Franken muss die damalige Arbeitgeberin, die ZW1 GmbH, gemäss Gerichtsurteil bezahlen und auch ein Arbeitszeugnis ausstellen. Doch: trotz Betreibung weigert sich die Firma, ihre Schuld zu begleichen.
Geschäftsführer unauffindbar
Das Handelsregister des Kantons Zürich zeigt: Unterdessen hat der Geschäftsführer die Firma ZW1 GmbH verkauft - samt der offenen Geldforderung.
McAnzug in Winterthur gibt es nicht mehr. Stattdessen ganz in der Nähe: «Suits of Panama», ein neuer Laden. «Kassensturz» sucht vor Ort nach dem Verantwortlichen. Doch der Laden ist abgesperrt durch ein Siegel der Kantonspolizei. Vor wenigen Tagen ist der Laden ausgebrannt. Die Ermittlungen laufen. Brandstiftung sei nicht ausgeschlossen, sagt die zuständige Staatsanwaltschaft.
Nochmals 3000 Franken investieren
Die entlassene Schneiderin müsste nochmals 3000 Franken in die Hand nehmen, damit die Behörden das sogenannte Vollstreckungsverfahren bei der ZW1 GmbH einleiten. Erst danach würde sie erfahren, ob überhaupt noch Geld zu holen ist, das ihre Forderungen decken würde.
Doch das ist ihr zu riskant: «Ich habe jetzt schon 5000 Franken ausgegeben, und doch kein Geld bekommen. Ich habe ehrlich gesagt kein Geld und keine Nerven mehr, um weiter zu machen.» Trotz Gerichtsurteil geht sie leer aus. Und für die letzten harten Jahre hat sie noch nicht einmal ein Arbeitszeugnis.
Die ZW1 GmbH hat auf die Anfragen von «Kassensturz» nicht reagiert. Der ehemalige Chef, der die Schneiderin fristlos entlassen hat, wollte vor der Kamera nichts sagen. Er schreibt: Die Video-Aufnahmen seien nie aufgezeichnet worden.
Noch heute gibt es ein Geschäft für Herrenanzüge namens Mc-Anzug in Zürich. Doch dieses ist eine eigenständige Firma und hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.