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Geld Kleingedrucktes: Kunden haben das Nachsehen

Firmen verstecken im Kleingedruckten unfaire Bestimmungen, von denen Konsumenten nichts ahnen. Eine fiese Masche, die Rechtsexperten seit Jahren anprangern. In der EU sind Kunden vor solchen Tücken geschützt. Doch in der Schweiz schieben die Politiker strengere Gesetze auf die lange Bank.

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Alexandre Smolokovski bewegt sich viel lieber an der frischen Luft, als in einem Fitnesscenter. Deshalb wollte er sein Abo beim Sport-Fitnesscenter Schuhmacher in Dübendorf ZH nach einem Jahr auslaufen lassen. Sein Pech: Er hat im Vertrag das Kleingedruckte mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht genau studiert. «Ich war erstaunt, als eine weitere Rechnung kam mit der Vertragsverlängerung um ein Jahr», sagt Smolokovski.

Unabschätzbare Risiken

Im Vertrag steht nämlich in kleiner Schrift, dass die Mitgliedschaft sich automatisch verlängere, wenn sie nicht bis vier Wochen vor Ablauf gekündigt werde – und zwar mit «eingeschriebenem Brief». Alexander Smolokovski: «Wenn ich einen Vertrag für ein Jahr löse, dann erwarte ich nicht, dass ein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird.» Das finde er recht unfair.

Unfaire Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schon seit Jahren ein grosses Ärgernis für Konsumenten. Banken, Versicherungen oder Telecomfirmen verstecken wichtige Bestimmungen im Kleingedruckten und benachteiligen damit ihre Kunden. Hubert Stöckli ist Professor für Vertragsrecht an der Universität Freiburg. Er nimmt für «Kassensturz» die AGB verschiedener Firmen unter die Lupe.

  • Beispiel 1: die AGB der Zürcher Kantonalbank. Die Bank nimmt sich das Recht, Geschäftsbeziehungen «jederzeit, nach freiem Ermessen, mit sofortiger Wirkung aufzuheben». Professor Stöckli: «Das heisst für mich als Konsument, dass die Bank den Kreditvertrag jederzeit auflösen kann und ich das Geld sofort zurückzahlen muss, mit schwerwiegenden Folgen.»
  • Beispiel 2: Sunrise. Wie andere Telecomfirmen auch berechtigt sie sich, pro Mahnung mindestens 30 Franken in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. «Das heisst also, es können auch 60, 90, 130 oder 180 Franken sein», sagt Stöckli. Man gehe da etwas ein, was man überhaupt nicht abschätzen könne.
  • Beispiel 3: die kostenpflichtige Garantieverlängerung von Fust. Auf der Rückseite kaum lesbar steht's: Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr – und zwar stillschweigend.

Aus Stöcklis Sicht besteht der Missstand grundsätzlich darin, dass in der Schweiz AGBs gebraucht werden, um einseitige, unfaire und intransparente Bestimmungen auf dem Markt durchzusetzen. «Das betrifft den Haftungsausschluss, irgendwelche Gebühren, die man dem Konsument auferlegen will, das betrifft die Möglichkeit, den Vertrag einseitig aufzulösen, ohne dass der Konsument darauf reagieren kann.»

Neues Gesetz gefordert

Doris Heger kauft regelmässig bei Coop ein. Sie bezahlt jeweils mit der Kreditkarte von Coop, der Supercard plus. Die monatlichen Rechnungen begleicht ihr Mann Gilbert jeweils pünktlich. Die Mai-Abrechnung machte ihn jedoch stutzig: Die Kreditkartenfirma Swisscard verrechnete einen Zins von 6.95 Franken. Nur weil Gilbert Heger statt 1428.65 Franken versehentlich 1428.55 Franken bezahlt hat – also 10 Rappen zu wenig.

6.95 Franken Zins für 10 Rappen Kredit, kann das sein? Ja, sagt die Swisscard und verweist auf das Kleingedruckte. Dort steht, dass sie bei Teilzahlungen auf den «gesamten» Rechnungsbetrag Zinsen erheben. Also nicht auf die 10 Rappen, die fehlen, sondern auf die gesamten 1428 Franken, obwohl die bereits bezahlt sind. «Das ist ein Hohn, solche Sachen hätte ich nie im Kleingedruckten erwartet», ärgert sich Gilbert Heger.

Solche unfairen Bedingungen im Kleingedruckten sind in der Schweiz möglich. Im EU-Raum sind die Konsumenten besser gestellt. Dort überprüfen Richter, ob die AGB fair sind. Manches ist verboten, was in der Schweiz erlaubt ist. Seit Jahren versucht SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga, die Rechte für Schweizer Konsumenten zu verbessern. In einer parlamentarischen Initiative verlangt sie ein Gesetz gegen missbräuchliche Vertragsklauseln, die krass zu Ungunsten des Konsumenten formuliert sind.

Eine zentrale Forderung lautet, Konsumentenorganisationen können das Kleingedruckte im Voraus anschauen. Sommaruga: «Wenn sie missbräuchliche Klauseln finden, sollen sie diese Verträge für nichtig erklären dürfen» – bevor Konsumenten geschädigt werden und vor Gericht gehen müssen.

Grosser Widerstand

Doch im Parlament ist der Widerstand gross, den Konsumenten mehr Rechte einzuräumen. Für FDP-Nationalrat Kurt Fluri etwa reichen die bisherigen Gesetze aus. Er sagt, der Konsument müsse nur sein Recht beanspruchen: AGBs lesen, Vertrag nicht unterschreiben, Umformulierungen verlangen. «Wenn man wirklich einem missbräuchlichen Vertag aufgesessen ist, kann man den auch mit der heutigen Regelung anfechten», sagt Fluri.

Für Sommaruga reichen die bestehenden Gesetze hingegen überhaupt nicht aus. Im Kleingedruckten wimmele es von missbräuchlichen Klauseln – und es habe noch nie einen Gerichtsentscheid zu Gunsten der Konsumenten gegeben. Sommaruga: «Die EU kennt die von mir verlangte Regelung seit weit über zehn Jahren.» Jedes Schweizer Unternehmen, das in der EU Waren oder Dienstleistungen anbiete, halte sich strikt daran. «Nur die Schweizer Konsumenten sind in dem Punkt massiv benachteiligt», bedauert Sommaruga. Denn Konsumenten haben weder Geld, Zeit noch Nerven für langwierige und kostspielige Prozesse.

Die von «Kassensturz» kritisierten Firmen sagen auf Anfrage, sie wollen ihre AGB verbessern. Und: In der Praxis würden die Bestimmungen nicht so streng gehandhabt. Die Gesetzesvorlage von Konsumentenschützerin Simonetta Sommaruga soll noch diese Woche im Ständerat behandelt werden.

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