Nicht schlecht staunte René Kiener aus Biel als er eine Rechnung über 961 Franken im Briefkasten fand. Die Firma IFW, Institut für Wirtschaftsinformationen, hatte ihm den Betrag für «Mutation Ihrer Registereintragung» verrechnet, wie zuoberst auf der Rechnung in Fettbuchstaben stand.
In der Tat: Kiener hatte den Handelsregistereintrag seines Onlineshops vor wenigen Tagen anpassen lassen. Weil die Adresse des Firmen-Postfachs geändert hatte, musste auch der Eintrag im Handelsregister angepasst werden. Dies kostete Kiener 40 Franken, welche er vor Ort auf dem Handelsregisteramt in Nidau beglich.
Doch der Einzahlungsschein der IFW ist nicht für den offiziellen Handelsregistereintrag. Sie schickt eine Rechnung für ein eigenes, völlig unbekanntes Firmenregister. «Das ist versuchte Abzocke für einen Register-Eintrag, der niemandem etwas nützt! Solchen Firmen sollte das Handwerk gelegt werden», sagt Kiener dazu.
Öffentliche Daten sehen auch Gauner
Weil Handelsregister-Daten vom Gesetz her öffentlich sind, werden sie innert drei Geschäftstagen im täglich erscheinenden «Schweizerischen Handelsamtsblatt» ( SHAB ) publiziert. Dies muss auch dem IFW bekannt sein. Innert Tagen folgen Einzahlungsscheine des IFW. «Kassensturz» sind ähnliche Fälle bekannt.
Viele KMU erkennen den Charakter des Schreibens und werfen es aufs Altpapier. Andere zahlen den Betrag umgehend. Wohl aus Gutglauben, weil die Zeit fürs genaue Prüfen des Einzahlungsscheins fehlt oder weil sie Angst vor Mahnung und Betreibung haben.
Später bereuen sie die Zahlung und wollen das Geld zurück. Es sei eine Täuschung, argumentieren sie.
«600 KMU haben gezahlt»
Ganz anders sieht das der Co-Geschäftsführer des IFW, Holger Beyer. Für ihn ist das Schreiben keine Täuschung. Er verweist auf den zweiten, fett geschriebenen Titel auf der rechten Seite des unübersichtlichen Schreibens: «Eintragungsofferte Firmendatenspeicherung».
Holger Beyer schreibt gegenüber «Kassensturz»: «Bereits bei einer Lektüre von 20 – 30 Sekunden sei der Angebotscharakter eindeutig erkennbar. Alles andere falle in den Verantwortungsbereich des Empfängers. Eine Täuschung sei nicht festzustellen», Rund 600 KMU hätten den Betrag gezahlt.
Die Täuschung aber hat das Straf- und Appellationsgericht Basel bestätigt. Es hat die zweite Geschäftsführerin von IFW, Maria Virginia Torres, für schuldig gesprochen. Ein Urteil, das diese nicht hinnehmen will: Sie hat es «wegen staatlicher Willkür» an das Bundesgericht weitergezogen.