Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2014 entschieden, keine Strafuntersuchung gegen die Firma Obligo (ehemals PayPay AG) einzuleiten. Sie begründete dies damit, dass die Beschuldigten bei den Abschlüssen der Pornofilm-Abos das Strafrecht nicht verletzt hätten. Gegen diesen Entscheid legte das Staatssekretariat Seco Beschwerde ein, und bekam nun Recht.
Akten im Umfang eines Bundesordners
Das Seco hatte aufgrund von über 200 Zuschriften von Konsumentinnen und Konsumenten Strafanzeige eingereicht. Nun seien neue, brisante Fälle beim Seco aufgetaucht. Diese Unterlagen, im Umfang eines Bundesordners würden nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft liegen.
Patrick Fluri, leitender Staatsanwalt, erklärte gegenüber dem SRF-1-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Aus diesen Unterlagen ergeben sich für uns handfeste Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten in Bezug auf Vorgänge im Umfeld dieser Porno-Abonnements, die bisher nicht geprüft worden sind.»
Untersuchungen gegen Unbekannt
Die Staatsanwaltschaft dehnte die Ermittlungen über den bisherigen Untersuchungsbereich der Firma Obligo AG aus. Die Untersuchungen liefen vorerst gegen Unbekannt, teilte sie mit. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
So wehren Sie sich gegen Rechnungen
Sollten auch Sie in diese Falle tappen und plötzlich Rechnungen von Obligo erhalten, dann bezahlen Sie diese nicht. Lassen Sie sich auch von Mahnungen nicht beirren.
Service
- Wer sicher ist, dass er wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen hat, kann die Rechnung mit einem eingeschriebenen Brief anfechten (Musterbrief siehe Service-Box).
- Sollten Sie betrieben werden, reichen Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag ein.
- Um solche Abofallen zu vermeiden, seine Handynummer nicht leichtfertig bekannt zu geben.
- Bei SMS von unbekannten Nummern vorsichtig sein: Auch wenn es von einer vermeintlichen Schweizer Nummer stammt: Nie einen Link anklicken, sondern die Kurznachricht sofort löschen.
- Weitere Tipps und hilfreiche Links finden Sie in diesem Service-Artikel .