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Geld Reka-Checks geklaut: Niemand will zahlen

Die Hochzeitsreise will ein Paar mit Reka-Checks zahlen. Es verschickt sie in einem festen Karton - eingeschrieben. Am Schalter heisst es, 1500 Franken seien versichert. Doch die Checks verschwinden aus dem Couvert. Trotzdem weigert sich die Post, die versprochene Entschädigung zu bezahlen.

Die Familie Hildenbrand träumt vom Baden am roten Meer. Auf diese Ferien – geplant als Hochzeitsreise mit der kleinen Tochter – haben Stephanie Hildenbrand und ihr Verlobter während zwei Jahren Reka-Checks gespart. Coop Travel, der Reiseveranstalter, riet Stephanie Hildenbrand die Reka-Checks eingeschrieben per Post zu schicken.

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Postangestellte berät falsch

2270 Franken in Reka-Checks und acht Franken Bargeld steckte Stephanie Hildenbrand im letzten November zuerst in drei Couverts und danach in einen festen Karton. Im solothurnischen Neuendorf bringt sie das noch offene Paket an den Schalter und zeigt es der Postangestellten, damit diese den Inhalt bezeugen kann, falls etwas passiert.

Stephanie Hildenbrand erinnert sich: «Die Postangestellte beruhigte mich, es sei noch nie etwas vorgefallen. Aber falls doch etwas passiere, bekäme ich auf jeden Fall 1500 Franken zurück.»

Post bezahlt nichts

Reka-Checks in Hand
Legende: Die Post ersetzt Reka-Checks nur bis 1000 Franken SRF

Doch das Geld kommt bei Coop Travel nie an, nur die leeren Couverts. Auf dem Postweg hat jemand das Paket geöffnet - und die ganzen 2278 Franken entwendet. Nach dem ersten Schock meldet Stephanie Hildenbrand den Verlust sofort der Post. Der zweite Schock folgt sogleich.

Die Post schreibt, dass Stephanie Hildenbrand nichts bekäme, denn sie hätte die Inhaltslimite überschritten. «Das war ein Schlag auf den Kopf», erinnert sich Hildenbrand, «damit hatte ich nicht gerechnet.»

Vertrauenswürdige Informationen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postdienstleistungen steht es ganz kleingedruckt: Die Post ersetzt Reka-Checks nur bis zu 1000 Franken. Wer mehr versendet, überschreitet die vorgegebene Inhaltslimite und bekommt bei einem Verlust gar nichts.

Rechtsexpertin Doris Slongo stellt klar: Kunden dürfen sich auf die Informationen von Postangestellten verlassen. Was diese versprechen, gilt - auch wenn es nicht übereinstimmt mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Begründung von Doris Slongo: «Frau Hildenbrand hatte keinen Anlass, anzunehmen, dass das vielleicht anders ist. Die Postangestellte sagte ganz klar ohne Zweifel, es sei versichert für 1500 Franken.» Deshalb habe Stephanie Hildenbrand Anrecht auf die 1500 Franken.

Post bleibt stur

Schliesslich bezahlt die Post aus «Kulanz» 1000 Franken. Damit gibt sich Stephanie Hildenbrand nicht zufrieden. Sie besteht auf den 1500 Franken, die man ihr versprochen hat. Doch die Post schreibt: Auf weitere Korrespondenz und Anliegen würde sie von nun an nicht mehr eingehen.

Obwohl der Diebstahl mit grosser Wahrscheinlichkeit bei der Post passiert ist, bleibt die Post stur. Auch für die offenkundige Falschberatung will sie nicht geradestehen. Die Post schreibt Kassensturz, dass sie die 1000 Franken nur als Kulanzzahlung getätigt habe. Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte Stephanie Hildenbrand ohnehin keinen Anspruch.

Ferienfinanzierung dank Nebenjob

Frau an Laptop
Legende: Stephanie Hildenbrand SRF

Stephanie Hildenbrand ärgert sich sehr über die Post. Sie wird falsch beraten, dann wird ihr Geld geklaut, und schliesslich erhält sie nicht mal die volle versprochene Entschädigung. Nur dank eines zusätzlichen Nebenjobs abends in einer Bar kann die Familie die Hochzeitsreise im Mai doch noch bezahlen.

Nachdem sich der Kassensturz eingeschaltet hat, erhält Stephanie Hildenbrand von der Post die schriftliche Zusicherung, dass sie wenigstens die ursprünglich versprochenen 500 Franken noch erhält. Über den Stand der Ermittlungen erfährt sie nichts.

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