Seit 15 Jahren verkauft der «Saftlade» im Zürcher Niederdorf feinste Sandwiches und gesunde Säfte. Der «Saftlade» ist winzig klein. Vor dem Laden hat es ein paar Stehplätze. Doch die meisten Kundinnen und Kunden nehmen den gesunden Fast Food mit. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Nimmt der Kunde sein Sandwich mit, beträgt die Mehrwertsteuer 2,4 Prozent wie bei allen anderen Lebensmitteln auch. Trinkt er den Saft im Laden, ist die Steuer fast dreimal höher, nämlich 7,6 Prozent. Wie in einem Restaurant. Als 1995 die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, war »Saftlade«-Gründer Jonas Thiel wie viele andere Take Away-Betreiber verunsichert. Thiel wollte alles richtig machen und erkundigte sich bei der Steuerbehörde, was sich für den «Saftlade» ändere. Eine klare Antwort blieb lange aus. Thiel rechnete wie selbstverständlich weiterhin mit dem tiefen Satz ab.
Heute gehört der Laden nicht mehr Jonas Thiel. Das Steueramt hat ihn ruiniert. Thiel sagt:
Was ist passiert?
Am 7. Januar 2000 entschied die Steuerbehörde: Jonas Thiel müsse rückwirkend auf sechs Jahre den hohen Steuersatz für Restaurants bezahlen, insgesamt 150'000 Franken. Schuld daran ist eine Mülltonne: Ein Steuerinspektor hatte diese als sogenannte «Konsumationsmöglichkeit» bezeichnet. Plötzlich wurde aus dem winzigen Take Away ein Restaurant und die Mehrwertsteuer verdreifacht. Gekauft hat den «Saftlade» inzwischen ein ehemaliger Mitarbeiter Thiels.
Kassensturz zeigt Walter Steiger, dem Teamleiter externe Prüfung Mehrwertsteuer, Fotos vom winzigen «Saftlade». Steiger sagt:
Drei Steuersätze und 25 Ausnahmen
Das Mehrwertsteuergesetz ist seit seiner Einführung bereits dreimal geändert worden. Es gibt drei Steuersätze und 25 Ausnahmen. Und die Ausführungsbestimmungen umfassen über 2500 Seiten. Die Steuerbehörden drucken ständig neue Bestimmungen, Praxisänderungen und Sonderregelungen. Bereits steht die nächste Totalrevision an.
Diesmal soll die Mehrwertsteuer massiv vereinfacht werden. Fast alle Betriebe hätten bei der Mehrwertsteuer den Durchblick verloren, sagt der Cafetier-Verband. Dazu Johanna Bartholdi, Geschäftsführerin des Cafetier-Verbands:
Stossende Entscheide
Gerhard Schafroth ist einer der erfahrendsten Mehrwertsteuer-Experten. Entscheide wie bei Bellevue Deli oder dem «Saftlade» sind für ihn stossend. Er kämpft dafür, dass formelle Fehler nicht zu Steuernachforderungen führen.
«Formell sind die Nachforderungen korrekt. Wenn jedoch 80 bis 90 Prozent eines Restaurants Take Away ist, und man dies dann trotzdem als Restaurant versteuert, dann ist dieser Entscheid offensichtlich falsch», sagt Schafroth. So dürfe die Mehrwertsteuer nicht vorgehen.
Jonas Thiel kämpfte jahrelang gegen den Entscheid der Steuerbehörde. Vergeblich. Im Januar dieses Jahres entschied auch die Steuerrekurskommission gegen ihn. Thiel gibt auf: Er hat weder die Kraft noch das Geld, diesen Entscheid vor Bundesgericht anzufechten.