Als Sandra Eugster am Morgen vom 24. Februar 2012, an ihrem Bancomaten der Aargauischen Kantonalbank in Oftringen Geld abheben wollte, erschrak sie. Auf dem Konto befanden sich nur noch 38.- Franken. Sie wusste, es hätten über 700.- Franken sein sollen.
Sandra Eugster dachte sofort, dass etwas nicht stimmen konnte: «Irgendjemand muss mir Geld geklaut haben, aber dass es Skimming sein könnte, darauf bin ich nicht sofort gekommen.»
Sandra Eugster ruft in eine Filiale AKB an, meldet den Verlust und lässt die Kontokarte sperren. Danach erstattet sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei. Diese vermutete Skimming.
Sicherheitskamera filmte den Abhebenden
Die Ermittlungen ergaben einen Tathergang, der wie ein Krimi tönt und viele Rätsel aufgibt: Am Nachmittag vom 23. Februar 2012, um 17.27 verschafft sich ein Unbekannter in der Filiale der AKB Rheinfelden mit gestohlenen Daten Zugang zu einem Konto von Sandra Eugster. Er verschiebt 500.- Franken von einem Konto auf ein zweites.
Eine Viertelstunde später, um 17.45 erscheint der Unbekannte in der AKB-Filiale der Nachbargemeinde, in Möhlin. Er hebt die 500.- Franken, die er vorher überwiesen hat ab. Das Konto ist nun leer. Fünf Minuten später, um 17.50 Uhr greift er auf das andere Konto zu und bezieht 250.- Franken. Der Unbekannte ergaunert innerhalb von fünf Minuten 750.- Franken.
Mittlerweile ermittelt die Aargauer Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Sie hat das Dossier von der Kantonspolizei übernommen. Die Sprecherin bestätigt den Verdacht auf Skimming. Anfangs Jahr wurden am AKB-Bancomaten in Oftringen Skimming-Vorrichtungen gefunden. Das ist der Bancomat, an dem Sandra Eugster immer Geld bezieht.
Elisabeth Strebel, Sprecherin Aargauer Staatsanwaltschaft, erklärt: «Ob die Daten von der Karte tatsächlich an dem Bancomat kopiert wurden, kann man nicht abschliessend sagen. Die Umstände weisen aber darauf hin, dass das Kopieren auf den Vorfall im Januar 2012 zurückzuführen ist.»
Das Dossier der Untersuchungsbehörden enthält Fotos, die den mutmasslichen Täter zeigen wie er in Möhlin in der AKB-Filiale Geld abhebt: Der Mann will nicht erkannt werden, er schützt sein Gesicht mit der Hand.
Aber die Ermittlungen haben keine Ergebnisse gebracht. Das Verfahren gegen Unbekannt wird eingestellt werden müssen.
Sandra Eugster hat eine Kundenkarte von der AKB. Damit kann sie ausschliesslich an Bancomaten der AKB Geld abheben. Die Karte aber hat keinen Chip. Im Gegensatz zu Maestro- oder Postcard.
Dieser Chip schützt bei Skimmingbetrug, denn der Schweiz und in grossen Teilen Europas kann mit solchen Karten kein Geld ergaunert werden.
In klassischen Skimmingfällen wird Geld in den USA, Mexiko und Brasilien abgehoben. In diesen Ländern kann noch mit dem Magnetstreifen und dem Pin Geld an Automaten abgehoben werden.
Trotz des Sicherheitsmangels und den Skimming hinweisen schreibt die AKB Sandra Eugster, dass sie sich nach eingehender Prüfung entschieden hätten, keine Rückvergütung vorzunehmen.
Sandra Eugster ist enttäuscht, sie möchte den Schaden von 750.- Franken zurück: «Ich bin der Meinung, ich habe mich korrekt verhalten, ich kann nichts dafür, wenn meine Karte geskimmt und die Bancomaten manipuliert worden sind.»
Kantonalbank verneint «Skimming»
Die Aargauische Kantonalbank schreibt in einer Stellungnahme, dass sie nach gründlichen internen und externen Abklärungen davon ausgehen, dass es sich hier nicht um einen Skimmingfall handelt.
Nur in Skimmingfällen erfolge eine Entschädigung der betroffenen Kundinnen oder Kunden. Bei Trickdiebstählen oder Betrugsfällen hingegen ist die Bank nicht entschädigungspflichtig.