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Geld So fordern Bankkunden ihr Geld zurück

Wenn Banken ihren Kunden Anlagefonds verkaufen, kassieren sie versteckte Provisionen. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Diese Milliarden gehören den Kunden. «Kassensturz» sagt, wer alles von diesem Entscheid profitiert und wie Kleinanleger ihr Geld zurückfordern können.

Viele Bankkunden haben auf ihrem Wertschriftenkonto Anlagefonds oder strukturierte Produkte. Was viele Kunden nicht wissen: Die Banken kassieren von den Fondsanbietern versteckte Provisionen, so genannte Retrozessionen. Diese Provisionen führen dazu, dass Banken Anreize haben, den Kunden Produkte mit hohen Retrozessionen zu empfehlen – und nicht unbedingt diejenigen Produkte, die für sie am besten sind.

Das Bundesgericht hat letzte Woche im Fall eines UBS-Kunden entschieden: Diese versteckten Provisionen gehören den Kunden. Das Bundesgericht bestätigte damit ein Urteil aus dem Jahr 2006. Bisher haben sich die Banken auf den Standpunkt gestellt, bei diesen Kommissionen handle es sich um Entschädigungen der Fondsleitung für Aufgaben, welche die Bank ausführe.

Ein «richtungsweisendes» Urteil

Die Herausgabepflicht besteht gemäss Bundesgericht auch dann, wenn der Kunde Fondsprodukte einer bankeigenen Fondsgesellschaft im Depot hat. Für den Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer ist das Urteil «richtungsweisend» und bringt

Transparenz. Er geht davon aus, dass Kunden auch rückwirkend Anspruch auf Rückerstattung der Retrozessionen haben.

Susan Emmenegger, Professorin für Privat- und Bankrecht an der Universität Bern, erklärt, dass sich das Bundesgerichtsurteil auf Kunden mit einem Vermögensverwaltungsvertrag beziehe. Aufgrund von zwei Urteilen von tieferen Instanzen kommt sie zum Schluss, dass Banken die Retrozessionen auch bei Kunden mit Anlageberatung abliefern müssen. Für Kunden, die der Bank nur einen Auftrag für den Kauf von Anlagefonds oder strukturierten Produkten erteilt haben, gelte das Bundesgerichtsurteil nicht.

Kunden bisher aufgelaufen

Bisher haben die Banken die Ansprüche der Kunden auf Herausgabe der Retrozessionen abgelehnt. Diese Erfahrung machte auch Rentner Emil Frei aus Pfungen. Er verlangte von der Bank Coop die für Anlagefonds eingenommenen Retrozessionen zurück. Die Bank wies die Ansprüche zurück. Sie argumentierte, es handle sich um Fondsvertriebskommissionen, die der Bank zustehen würden.

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Nach dem neuen Bundesgerichtsurteil hält die Bank Coop nun gegenüber «Kassensturz» fest, bei Kunden mit einem Vermögensverwaltungsmandat würden konkrete Fälle neu beurteilt. Die Bankiersvereinigung schreibt, das Urteil gelte für Kunden mit Vermögensverwaltungsmandaten. «Die Anwendung des Urteils auf andere Fälle wird man im Einzelfall prüfen müssen.»

.«Kassensturz» berichtete

«Kassensturz» deckte schon im April 2009 auf, wie das Provisionssystem der Banken funktioniert – und welche fatalen Nachteile ihre Kunden dadurch erleiden. Bankberater empfohlen vor allem Fonds und Wertpapiere, an denen sie hohe Provisionen kassierten – ohne Wissen der Kunden:

Die Provisionen zurückfordern

Im Kassensturz im Juni 2007 zeigten Experten, wie Kleinanleger, die ein Wertschriftendepot bei der Bank haben, ihr Geld zurückfordern können:

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