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Gutschein-Karte
Legende: Eine Gutschein-Karte. zvg

Geld Wenn der Gutschein schrumpft

«Espresso»-Hörerin Annemarie Vogt hat nicht schlecht gestaunt, als sie mit Ihrer Schwester bei Beldona einen Gutschein einlösen wollte. Statt der 50 Franken befanden sich auf der «GiftCard» nur noch 10 Franken. Der Grund: Nach zwei Jahren zieht Beldona zwei Franken pro Monat vom Guthaben ab.

«Dies war uns nicht bewusst, wir haben das auch auf der Geschenkkarte oder dem Beiblatt nicht gelesen», enerviert sich Annemarie Vogt.

Lesen kann man die Klausel nur in den allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Beldona: «Bei Nichtgebrauch der Karte 25 Monate nach dem Kauf, werden monatlich CHF 2.- Servicegebühr vom GiftCard-Wert abgezogen.»

«Aufwändiges Verwalten» der Gutscheine

Eine Servicegebühr für Gutschein-Karten? Die Geschäftsführerin von Beldona, Sabina Furler, erklärt: «Die Geschenkkarten müssen im System verwaltet werden. Sie müssen zum Beispiel in der Buchhaltung verbucht und regelmässig geprüft werden. Es entstehen relativ hohe Kosten, wenn jemand die Geschenkkarte lange nicht braucht.»

Annemarie Vogt und ihre Schwester haben indes das einzig Richtige gemacht: Sie haben reklamiert. Dadurch haben sie wieder den vollen Betrag erhalten. Sabina Furler von Beldona sagt, man zeige sich bei Gutscheinen sehr kulant. «Wenn es jemand bemerkt und reklamiert, dann laden wir den Betrag aus Kulanz wieder auf.»

Kompliziertes Gutschein-System

Sabina Furler räumt ein, dass die Kunden das System nicht gut verstanden haben. Auch deshalb hat Beldona das System angepasst. Gutscheine, die nach April 2012 ausgestellt wurden, sind grundsätzlich zwei Jahre lang gültig. Werden sie in dieser Zeit angebraucht, verlängert sich die Frist wieder um zwei Jahre. Auch hier zeige man sich jedoch bei Reklamationen kulant.

Warum dann überhaupt eine Beschränkung? Sabina Furler führt buchhalterische Gründe an. Man wolle ungebrauchte Geschenkkarten nicht ewig in der Buchhaltung führen, sagt Sabina Furler. Sie verweist weiter darauf, dass dies branchenüblich sei.

Rechtmässigkeit von Gutschein-Beschränkungen

Der Fall ist rechtlich klar, wenn auf einem Gutschein kein Ablaufdatum gedruckt ist. Dann ist er bei kleineren Beträgen nach Obligationenrecht fünf Jahre, bei grösseren Beträgen zehn Jahre lang gültig.

Rechtlich umstritten ist aber, ob Gültigkeits-Beschränkungen, welche auf dem Gutschein ersichtlich sind, gültig sind. Ob auch hier grundsätzlich die Frist von fünf respektive 10 Jahren gilt, müsste ein Gericht abschliessend entscheiden.

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Weitere Informationen zur Gültigkeit von Gutscheinen finden Sie hier im Merkblatt.

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