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Gesetzes-Manko behoben Keine Pension nach der Pensionierung – damit ist Schluss

Der Anteil der Senioren, die sich nach langjähriger Ehe scheiden lassen, hat sich in den letzten 40 Jahren verdoppelt, auf gegen 30 Prozent. Bis Anfang 2017 war dabei die Frau im finanziellen Nachteil.

Es war lange Zeit das klassische und eigentlich auch einzig gelebte Familienmodell: Er arbeitet, sie zieht die Kinder gross und macht den Haushalt. Bei einer Scheidung im Pensionsalter steht beiden Eheleuten eine AHV-Rente zu. Doch bei der Pensionskasse ging die Frau lange Zeit leer aus.

Bis zum 1. Januar 2017 konnte die Altersrente nicht geteilt werden. Als Ausgleich verpflichteten die Scheidungsrichter den Ehemann meist zu einer Unterhaltszahlung auf Lebzeit. Der Haken daran: Diese Zahlung erlischt mit dem Tod des Ehemanns. Statistisch gesehen ist der Ehemann aber vier Jahre älter als die Ehefrau und stirbt einige Jahre früher. Es tut sich eine Lücke auf für die Frau, sie muss sich auf die AHV-Rente beschränken und ist oft gar auf Ergänzungsleistungen angewiesen.

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Seit Anfang 2017 ist dieses Manko behoben: Seither wird auch die Rente von pensionierten Ehepaaren aufgeteilt, wenn sich diese scheiden lassen wollen.

«Eine gute Lösung»

Martin Hubatka ist Rechtsanwalt und Experte für berufliche Vorsorge. Er begrüsst die neue Lösung, welche sich in der Praxis sehr bewähre: «So ist die Frau nicht mehr abhängig von ihrem Ex-Mann und bekommt eine lebenslange Rente, direkt von der Pensionskasse.»

Frauen, die vor dem 1. Januar 2017 in eine solche Situation gerieten, profitieren nicht von der neuen Lösung. Zum Teil kämpfen sie mit finanziellen Engpässen, wie die Fälle zeigen, die immer wieder beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» landen.

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