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Services Gestrandet in den Ferien: Wer haftet?

Der Albtraum für jeden Urlauber: Während der Reise läuft etwas schief und man steckt fest. Was steht dem Reisenden in einem solchen Fall zu? «Kassensturz» hat dazu Vito Roberto, Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Uni St. Gallen, befragt.

Wer verreisen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Entweder er bucht die einzelnen Bestandteile der Reise selbst im Internet oder er kauft bei einem Reiseveranstalter ein Gesamtpaket - eine Pauschalreise. Je nach Buchungsart fällt die Haftung unterschiedlich aus.

Wenn ich die Reise selbst im Internet zusammengestellt und gebucht habe: Wer haftet, wenn zum Beispiel der Flug ausfällt?

Wer Hotel und Flüge einzeln im Internet bucht, für den ist es meist illusorisch, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Anders sieht es aus, bei kompletten Arrangements von Reisebüros. Sämtliche Leistungen werden zu einem Gesamtpreis verkauft. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter für das Gesamtpackage verantwortlich.

Was heisst das konkret?

Wenn Probleme auftauchen, ist das Reisebüro verantwortlich dafür, dass die bezahlten Leistungen trotz Schwierigkeiten beansprucht werden können. Bei Flugverspätungen beispielsweise muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Reise anderweitig weitergeht.

Aber bei einem Wintereinbruch trägt das Reisebüro ja keine Schuld.

Auch bei höherer Gewalt muss das Reisebüro gerade stehen. Unabhängig vom Verschulden muss es dafür sorgen, dass der Kunde weiterbefördert wird.

Nehmen wir an, der Veranstalter bricht die Reise ab und schickt die Kunden frühzeitig zurück nach Hause. Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

In diesem Fall muss das Reisebüro den Gesamtpreis zurückerstatten. Anders sieht es aus, wenn dem Kunden eine angepasste, zumutbare Reise vorgeschlagen wird, dieser aber darauf verzichtet. Dann trägt der Kunde die Kosten.

Wie konkret muss eine Alternativreise organisiert sein?

Der Veranstalter muss konkrete Möglichkeiten für einen Weiterflug angeben und sagen können, wann der Kunde wo sein wird. Auch die Hotelübernachtungen müssen klar organisiert sein. Diese Abhilfemassnahmen gehen auf Kosten des Reisebüros.

Wie soll sich der Kunde bei einer Panne während einer Pauschalreise verhalten?

Wer gestrandet ist, sollte sich so schnell wie möglich mit dem Reisebüro in Verbindung setzen, damit eine anderweitige Fortsetzung der Reise organisiert werden kann.

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