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Gestrandete Flug-Passagiere: Behörden lassen Kunden sitzen
Aus Kassensturz vom 14.02.2017.
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Umwelt und Verkehr Gestrandete Flug-Passagiere: Behörden lassen Reisende sitzen

Stranden Passagiere an Flughäfen, müssten sich die Fluggesellschaften um diese kümmern, wie es das Reisegesetz vorschreibt. Viele Airlines halten sich aber nicht daran. Nun wird Kritik an der Aufsicht laut: Der Bund gehe zu wenig hart gegen Airlines vor, die Passagierrechte missachten.

«Die Rechte der Flugpassagiere bestehen nur auf dem Papier.» Der St.Galler Rechtsprofessor Vito Roberto wird deutlich, wenn es um die Fluggastrechte geht.

Vor zehn Jahren hat die Schweiz die Fluggastrechte von der EU übernommen. Demnach haben Passagiere bei einer kurzfristigen Annullierung eines Fluges mehrere Ansprüche:

  • Die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer anderweitigen Beförderung
  • Verpflegung vor Ort
  • Falls nötig: Hotelübernachtung inkl. Transport
  • Ausgleichszahlung, je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier

Dieses Gesetz bestehe seit über zehn Jahren, es greife aber nicht, sagt Vito Roberto: «Die Airlines halten sich nicht an das Gesetz und die Aufsichtsbehörde macht nichts.»

Konkret sieht er das Problem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Dieses ist für die Durchsetzung der Fluggastrechte zuständig. «Das BAZL müsste für wirksame und abschreckende Sanktionen sorgen. Das tut es aber nicht.»

Tipp: Beweise sammeln

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Fotografieren Sie Ihr Ticket, Ihre Bordkarte und die Ankunftszeit am Schalter. Nur so können Sie später belegen, dass Sie pünktlich eingecheckt haben. Die Airline müsste Sie detailliert auf Ihre Rechte bei Verspätung oder Überbuchung hinweisen. Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen diese Informationen schriftlich gibt.

Das belegen die über 3600 Anzeigen, die allein im letzten Jahr eingegangen sind. Daraus resultierten 15 Bussen an Airlines. Zu wenig, sagt Vito Roberto: «Das Verhalten des BAZL läuft schlussendlich auf eine Ermunterung der Airlines hinaus, möglichst nichts zu unternehmen. Falls es dann doch ein Verfahren gibt, kann man am Schluss immer noch den paar Passagieren etwas zahlen und dann wird das komplette Verfahren wieder eingestellt.»

Dies sieht Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt anders: «Wir brauchen einen klaren Grund, um eine Busse auszusprechen. Es ist nicht unsere Aufgabe, möglichst viele Airlines zu büssen. Unsere Hauptaufgabe ist es, den Flugpassagieren zu ihrem Recht zu verhelfen. Und bei über 90 Prozent der berechtigten Anzeigen gelingt uns dies auch.»

Ist man als Flugpassagier selbst von einer Annullation betroffen, bei welcher die Fluggesellschaft sich nicht an die Passagierrechte hält, hat man die Möglichkeit beim BAZL eine Anzeige zu machen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wendet sich in einem berechtigten Fall an die betroffene Fluggesellschaft und eröffnet ein Verwaltungsstrafverfahren, um die Flugpassagierrechte durchzusetzen.

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Interview mit Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt
Aus Kassensturz vom 14.02.2017.
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