Eva Schneuwly leidet unter Eisenmangel. Trotz diverser Untersuchungen findet sich keine Ursache der Beschwerden. Deshalb überweist sie ihr Hausarzt zum Spezialisten für eine sogenannte Kapsel-Endoskopie
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Die Patientin muss eine Kamera in Kapselform schlucken. Auf dem Weg durch den Magen-Darm-Trakt macht die Kamera Fotos. Diese schonende Art der Magen-Darm-Spiegelung ist seit 2004 eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Das heisst, die Behandlung wird von der Grundversicherung bezahlt.
Arzt verlangt zusätzliche Zahlung
Die Gymnasiastin erhält von der Krankenkasse eine schriftliche Kostengutsprache. Die CSS ist bereit, die Kosten der Kapsel-Endoskopie zu übernehmen.
Umso erstaunter ist die 17-Jährige über einen Brief des Spezialisten. Er erreicht sie zwei Tage vor dem geplanten Eingriff.
«Die Krankenkasse ist leider nicht bereit, die vollen Kosten zu übernehmen», schreibt der Magen-Darm-Spezialist. Eva Schneuwly soll 600 Franken selber zahlen. Sonst werde er die Untersuchung nicht durchführen.
«Ich fand das etwas seltsam. Dachte aber, das wird bestimmt richtig sein», sagt Eva Schneuwly. Zum Glück zeigte sie das Schreiben ihrem Vater. Pech für den Arzt: Felix Schneuwly ist Krankenkassenspezialist.
Für ihn ist klar, dass das seine Tochter nicht zahlen muss. «Ich finde es nicht fair, dass man das Unwissen der Patienten ausnützt um zusätzliche Beträge einzukassieren», sagt Vater Schneuwly.
Streit zwischen Ärzten und Krankenkassen
Schneuwlys reklamieren beim Arzt. Dieser begründet seine Forderung mit einem Tarifstreit zwischen Krankenkassen und Ärzten. Tatsächlich ist längst beschlossen, dass die Kapsel-Endoskopie von der Grundversicherung bezahlt wird.
Doch wie viel die Krankenkassen den Spezialisten für die Behandlung vergüten müssen, darüber streiten sich die Vertreter der Ärzte und Krankenkassen seit Jahren. Die Krankenkassen wollen umgerechnet 344 bezahlen, die Magen-Darm-Spezialisten verlangen fast das Doppelte: 662 Franken.
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Unglaublich: Weil sich Arzt und Krankenkasse nicht einigen können, soll Eva Schneuwly 600 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen.
Kein Einzelfall
Offensichtlich kein Einzelfall. Die Schweizer Gastroenterologische Gesellschaft empfiehlt ihren Mitglieder dieses Vorgehen. «Der Arzt kann die Untersuchung zum von der Kasse vorgeschlagenen Tarif durchführen, er kann die Untersuchung ablehnen oder er kann den Patienten anfragen, ob er bereit sei (…) einen gewissen Aufpreis zu bezahlen», schreibt sie «Kassensturz».