Nach einem schweren Unfall liegt eine junge Frau bewusstlos und mit schweren Hirnschäden auf der Intensivstation. Soll sie beatmet werden? Künstlich ernährt? Eine Patientenverfügung kann den Ärzten den Willen der Patientin mitteilen.
Angehörige verweigern Herausgabe
Seit drei Jahren ist der Umgang mit Patientenverfügungen schweizweit geregelt und die Ärzte müssen sie von Gesetzes wegen berücksichtigen. Im Alltag aber gibt es viele Schwierigkeiten.
Im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet etwa ein Geriatriearzt von Angehörigen, die die Patientenverfügung nicht herausgeben, weil sie nicht möchten, dass der Patient stirbt. «Wir sind in solchen Situationen hin- und hergerissen zwischen Angehörigen und Patientenverfügung.»
Handlungsbedarf erkannt
Ein weiteres Problem sind die vielen verschiedenen Patientenverfügungen, die sich im Internet zum Herunterladen finden lassen. Nicht immer sind diese präzise formuliert. Hier wünschen sich Ärzte eine Vereinheitlichung.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will nächstens mit Ärzten, Angehörigen-Vereinigungen und Altersexperten zusammensitzen um die Situation zu verbessern.