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Ein Mann raucht eine elektrische Zigarette.
Legende: E-Dampfen soll in Zukunft auch dort verboten sein, wo Rauchen untersagt ist. Keystone

Gesundheit E-Zigaretten sollen ins Tabakgesetz – Was heisst das nun?

Der Entwurf für das neue Tabakprodukte-Gesetz ist da. Darin schlägt der Bundesrat vor, die E-Zigis den normalen Zigaretten gleich zu stellen. «Kassensturz» sagt, was das für die Raucher des elektrischen Dampfes bedeutet und wie gefährlich die nikotinhaltigen Liquids sind.

Laut sda präsentierte der Bundesrat heute den Entwurf für ein Tabakprodukte-Gesetz. Im Vordergrund dieses Gesetzes steht der Jugendschutz. Aber auch für die umstrittene E-Zigarette soll endlich eine Lösung her: Der Bundesrat schlägt vor, dass die elektronischen Glimmstängel den Zigaretten gleich gestellt werden. Bisher waren sie im Lebensmittelgesetz untergebracht.

Die Folgen

Das würde heissen, dass die Abgabe von E-Zigaretten an Jugendliche verboten wäre, dazu würden die gleichen Werbeeinschränkungen wie bei den Zigaretten gelten.

Ausserdem wären zwei weitere, grundlegende Streitfragen ein für alle Mal geklärt:

  1. Da die elektrischen Zigaretten bis heute als «Gebrauchsgegenstand für den oralen Gebrauch» deklariert sind, ist nicht klar geregelt, ob diese in öffentlichen Räumen und Zügen verwendet werden dürfen oder nicht. Gehörten sie zum Tabakgesetz, wäre der Fall klar: Im Rahmen der Ausweitung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen wäre die Verwendung verboten.
  2. Das Lebensmittelgesetz untersagt den Verkauf von Produkten mit Nikotin. Bis heute dürfen Schweizer Anbieter deshalb nur sogenannte Liquids für E-Zigaretten ohne Nikotin verkaufen. Um an nikotinhaltige Liquids zu gelangen, müssen Schweizer ihre die Ware im Ausland einkaufen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf würde die E-Zigarette vom Lebensmittel- zum Tabakgesetz wechseln. Somit wären die heute verbotenen nikotinhaltigen E-Zigaretten erlaubt.

Ausserdem: Im Gegensatz zu Tabakprodukten soll die elektrische Zigarette steuerfrei bleiben. Das Parlament habe sich klar gegen eine solche ausgesprochen, heisst es im BAG.

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