Sehr unappetitliche Bilder hat «Espresso» von René Rissmann aus Urnäsch (AR) bekommen. Der Küchenchef wollte für 80 Personen Auberginen-Involtini mit Tomatensauce kochen. Doch als er die Sauce in die Pfanne leerte, entdeckte er etwas weisses, das aussah wie ein Tierdarm.
Die Pelati der Marke «Parma doro» werden vom Lebensmittel-Fabrikanten Hero hergestellt. Auf die Frage «sind das Schlachtabfälle?» heisst es dort: «Nein, es handelt sich um einen Schimmelpilz.» In ganz seltenen Fällen könne so ein Pilz in der sogenannten Bag-in-Box entstehen.
Die Bag-in-Box ist eine Verpackung mit einem Beutel aus Kunststoff, der in einer Kartonschachtel liegt. Hero schreibt: «Wenn beim Bag-in-Box-Beutel mikroskopisch kleine Verletzungen entstehen, kann Sauerstoff ins Produkt gelangen und das Wachstum eines Schimmelpilzes verursachen.»
Gefährlich für die Gesundheit?
Hero hat den Schimmelpilz aus der Pellati-Packung von René Rissmann zur Untersuchung in ein privates Labor gegeben. In einer Stellungnahme heisst es: «Es handelt sich um einen gesundheitlich unbedenklichen Pilz.»
Diese Laborberichte hält Hero jedoch unter Verschluss. «Espresso» hat deshalb die zuständige Kantonschemikerin Alda Breitenmoser informiert.
Sie kann nicht bestätigen, dass der Schimmelpilz in der Pelati-Sauce unbedenklich für die Gesundheit ist. Aus diesem Grund habe sie «entsprechende Massnahmen» getroffen.
Pelati-Sauce wird aus dem Verkauf genommen
Hero bestätigt, dass Pellati-Saucen mit der alten Bag-in-Verpackung aus dem Verkauf genommen wurden. Die Verpackung sei ausserdem schon vorher verbessert worden. Insgesamt seien ihnen vier Fälle bekannt, wo es einen Schimmelpilz in der Sauce hatte. Andere Hero-Produkte seien nicht betroffen.
Undefinierbares nicht essen
Schimmelpilze an der Innenseite von Lebensmittel-Verpackungen, das ist nichts seltenes. «Viele können krebserregend sein», erklärt Otmar Deflorin. Der Präsident der Schweizer Kantonschemiker rät deshalb: Hände weg! Man solle nichts essen, was im Essen schwimme und unidentifizierbar sei.
Sein Tipp: «Eine Probe aufbehalten, den Hersteller und auch den Kantonschemiker informieren.» So kann die möglicherweise gefährliche Ware aus dem Handel gezogen werden.