Die Empfehlung gilt im Sinne der persönlichen Vorsorge, hiess es an einer gemeinsamen Medienkonferenz der beiden Bundesämter BAG und BFE in Bern. Die Ämter stützen sich auf eine Studie der «It'Is Foundation», eines Spin-offs der ETH Zürich. Die Forscher schätzten mittels Computersimulation verschieden gebauter Menschentypen die vom Elektrosmog der Energiesparlampen erzeugten Ströme im menschlichen Körper ab. Diese Werte glichen sie mit den international empfohlenen und anerkannten Grenzwerten ab.
Bei allen getesteten elf Sparlampen lagen die in den jeweiligen Körpern gemessenen Ströme bei einem Abstand von mehr als 30 Zentimetern zwischen Körper und Lampe weit unter den Grenzwerten. Sämtliche Testlampen erreichten weniger als zehn Prozent des Grenzwerts, wie Forschungsleiter Niels Kuster erklärte. Unter 30 Zentimetern Abstand stiegen die Werte aber stark und teilweise über die Grenzwerte.
Die Studie mass auch die elektromagnetischen Felder von LED-Lampen und klassischen Glühbirnen. Diese erzeugten im Vergleich zu den Energiesparlampen nur sehr schwache elektromagnetische Felder.
Langzeitfolgen nicht bekannt
Mirjana Moser, stellvertretende Leiterin Strahlenschutz im BAG, erklärte, die Studie zeige die kurzfristigen Auswirkungen der Strahlung auf Muskel- und Nervenreize. Offen seien die Langzeitfolgen. Diese müssten genau beobachtet werden. Sparlampen könnten elektromagnetische Strahlungen im kritischen Bereich aussenden, sagte BFE-Vizedirektor Michael Kaufmann. Sie führten zu höheren Belastungen als die bis 2012 vom Markt verschwindenden Glühlampen.
Die Studie bestätige bereits früher abgegebene Empfehlungen und zeige, dass die in der Schweiz verkauften Sparlampen den Sicherheitsnormen entsprächen. Darüberhinaus sende die Untersuchung starke Signale an Industrie und Handel. Die Industrie müsse an Verbesserungen arbeiten, der Handel sich eine freiwillige Deklaration der Strahlung überlegen. Für die Grundbeleuchtung seien Sparlampen die effizienteste Technologie, sagte Kaufmann. Fürs Nachtischlämpchen und die Schreibtischleuchte bestünden mit Halogen- und LED-Lichtern energieeffiziente Alternativen.
Konsumentenschutz für Deklaration
Die Stiftung für Konsumentenschutz forderte in einem Communiqué, die Strahlenwerte müssten von den Herstellern deklariert werden. Nur so sei eine Wahlmöglichkeit gegeben. Zudem schaffe die Deklarationspflicht Druck für Innovationen. Die Konsumenten schwankten zwischen Stromsparen und Gesundheitsbedenken.
Die Schweiz wendet 15 Prozent des Strombedarfs für die Beleuchtung auf. Energiesparlampen der Energieeffizienzklasse A verbrauchen im Vergleich zu einer herkömmlichen Glühbirne 80 Prozent weniger Strom. Bei Halogenlampen beträgt die Einsparung je nach Effizienzklasse 30 bis 50 Prozent. Die LED-Lampen nähern sich zunehmend den Sparlampen an.