Auf der ganzen Welt müssen gefährliche chemische Produkte früher oder später mit den gleichen Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden. So wurde es 1992 am Weltgipfel der UNO beschlossen. In der Schweiz gelten die neuen Symbole ab dem 1. Juni 2015. Betroffene Produkte, die ab dann produziert werden, müssen mit den neuen Symbolen gekennzeichnet werden.
Erklärung neben Symbol
Die schwarzen Zeichen auf weissem Grund in rotem Rahmen lösen die früher in Europa verwendeten orangen Gefahrensymbole ab. «Auch in den Ferien im Ausland kann ich so Gefahren grob erkennen, wenn ich chemische Produkte kaufe,» sagt Heribert Bürgy, Sektionsleiter Chemikalien beim BAG.
Wobei es nicht primär wichtig sei, die Symbole zu deuten, man müsse einfach wissen, dass eine Gefahr besteht. Im Text neben dem Gefahrensymbol erfahre man dann, was genau gefährlich ist, so Bürgy. Im Zweifelsfall sollte man lieber nachfragen.
Gefährliche Produkte ohne neue Zeichen
Auch die alten Gefahrensymbole wird man in der Schweiz weiterhin antreffen. Auf bereits hergestellten Produkten werden sie noch bis 2017 toleriert und dürfen mit der alten Kennzeichnung verkauft werden. Für Pflanzenschutzmittel gelten sogar längere Übergangsfristen.
Ungekennzeichnete gefährliche Chemikalien müssen von den zuständigen Behörden aus dem Verkauf gezogen werden.
Sehr gefährliche Chemikalien wie hochkonzentrierte Ablaufreiniger werden nach wie vor nicht einfach im Regal verkauft, man muss beim Verkaufspersonal nach ihnen fragen.
Mitdenken
Wichtig im Umgang mit Chemikalien ist, dass man den Kopf bei der Sache hat. Gemäss Bürgy passieren nämlich bei Erwachsenen die meisten Unfälle wegen einer Verwechslung.