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Gesundheit EU-Zahnärzte benötigen keine Haftpflicht-Versicherung

Praktisch jeder Haushalt hat eine, Autofahrer dürfen ohne gar nicht auf die Strasse: die Haftpflichtversicherung. Aber ausgerechnet Zahnärzte aus der EU brauchen nicht zwingend eine Versicherungsdeckung. Miserable Voraussetzungen für Zahnarztpatienten, die nach Kunstfehlern Schadenersatz fordern.

Zahnarztkliniken boomen. Dort arbeiten mehrere Zahnärzte unter einem Dach. Sie liegen zentral, haben lange offen. Aber es gibt für Patienten nicht nur Vorteile: Wenn etwas schief geht, ist oft nicht klar, wer die Verantwortung trägt. Das zeigen auch die Beschwerden über die Aargauer Zahnarztklinik AAZ, die «Kassensturz» aufdeckte.

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Abkassieren und dann ins Ausland

Ausserdem arbeiten in Zahnarztzentren oft Zahnärzte aus der EU, welche nur eine Bewilligung für 90 Tage in der Schweiz haben. Die Zahnärzte aus Deutschland, Italien und Frankreich bekommen für maximal 90 Tage ihre Infrastruktur zu Verfügung gestellt.

Was Patienten nicht wissen: Sie dürfen hier 90 Tage arbeiten, brauchen aber nicht zwingend eine Haftpflichtversicherung. Schäden im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern sind somit oft nicht gedeckt.

Für Margrit Kessler, die Präsidentin der Stiftung für Patientenschutz (SPO), ist das ein unhaltbarer Zustand: «Geschädigte Patienten können nicht mehr auf die Zahnärzte zugehen, nach 90 Tagen sind sie schon längst wieder im Ausland», sagt Kessler im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF1. Zudem stellt die Patientenschützerin fest, dass diese Zahnärzte in kurzer Zeit viel verdienen wollten und darum oft auch teure, unnötige Behandlungen machen würden.

«Verlangen Sie eine Haftpflicht-Police»

Margrit Kessler kritisiert, dass nach Kunstfehlern oder Reklamationen betreffend zu hohen Rechnungen häufig weder die Klinik noch der Zahnarzt Verantwortung übernehmen. Sie empfiehlt Besuchern von Zahnkliniken beim ersten Termin genau zu wissen, welcher Zahnarzt die Behandlung durchführen wird. Und damit noch nicht genug: «Verlangen sie vom Arzt oder von der Zahnklinik eine Kopie der Haftpflichtpolice.»

Mit Motion gegen unhaltbare Zustände

SPO Präsidentin und St. Galler Nationalrätin Margrit Kessler will diese Situation nicht länger hinnehmen. Noch im Juni 2014 fordert sie per Motion, dass jeder (Zahn)-Arzt über eine Haftpflichtversicherung verfügen muss. Auch, wenn der Mediziner nur für ein paar Wochen in der Schweizer arbeitet. Beziehungsweise dann erst recht.

Kommt der Vorstoss durch, wird sich für das «zahnärztezentrum.ch», für die grösste Schweizer Zahnklinik, nicht viel ändern. Schon heute würden keine Zahnärzte bloss für 90 Tage angestellt und die gesamte Gesellschaft verfüge über eine Haftpflichtversicherung, erklärt Betriebschefin Susann Lorani auf Anfrage von «Espresso».

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