Das kantonale Lebensmittelinspektorat Basel-Stadt hat im letzten Jahr zwei Betriebe im Stadt-Kanton wegen krass mangelnder Hygiene schliessen müssen. Zehn Prozent der Verpflegungsbetriebe waren zu wenig sauber. Für Kantonschemiker Philipp Hübner zeigt sich jedes Jahr das selbe Bild, wie er erklärt:
Zwang zur Deklaration
Die Leiterin des Bereichs Gesundheitsschutz im Basler Gesundheitsdepartement Anne Lévy will die landesweite Einführung des «aktiven Öffentlichkeitsprinzips».
Die Verpflegungsbetriebe sollen verpflichtet werden, die Resultate von Kontrollen der Lebensmittelinspektorate offenzulegen. Dazu Lévy:
Nationale Regelung ausstehend
In der Schweiz unterliegen die Lebensmittel-Behörden nach wie vor der Schweigepflicht. Über eine Praxisänderung wird zur Zeit auf nationaler Ebene beraten. Der Bundesrat schwenkte dabei von einem aktiven zum passiven Öffentlichkeitsprinzip um. Die Betriebe müssten die Bewertungen so nur auf Nachfrage herausgeben.
Aktuell beschäftigt sich die Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit mit dem Gesetz. Falls das passive Öffentlichkeitsprinzip sich durchsetzt, überlegt Basel-Stadt die freiwillige Deklaration, wie sie etwa Zug kennt, einzuführen.
Die Forderung ist nicht neu: «Kassensturz» vom 16.09.2008.