Die 6-jährige Tochter von «Espresso»-Hörerin Meret Hottinger war nach einer Bänderverletzung auf Gehhilfen angewiesen. Als die Mutter die Krücken nach einer Woche ins Kinderspital zurückbringen wollte, hiess es dort lapidar: «Nein, die nehmen wir nicht zurück.»
Krücken werden nur verkauft und nicht zurückgenommen. Auch wenn sie nur wenige Tage benutzt wurden und noch in gutem Zustand sind. «Das erstaunt mich doch sehr», nervt sich Meret Hottinger. «Krücken zu mieten wäre ein einfaches Mittel, im Gesundheitswesen Geld zu sparen.»
Ab auf den Sperrmüll
Noch grösser wird der Ärger, wenn Meret Hottinger daran denkt, wie viel Rohstoff so verschwendet wird. «Es geht mir vor allem auch um den ökologischen Aspekt.» Denn was geschieht mit Krücken nach ihrem Gebrauch? Das fragen auch andere Hörer. Sie landen auf dem Dachboden oder direkt auf dem Sperrmüll.
Angst vor Klagen
Eine «Espresso»- Umfrage bei über 40 Spitälern in der Deutschschweiz zeigt klar: Die meisten verkaufen ihren Patienten Gehhilfen. Eine Miete ist bei 80 Prozent der angefragten Spitäler nicht möglich. Die Verantwortlichen rechtfertigen sich mit der Medizinalprodukte-Verordnung des Bundes. Man müsse sich vor Klagen schützen. Diese würden drohen, wenn jemand mit einer defekten Krücke einen weiteren Unfall hätte.
Sieben der angefragten Spitäler vermieten jedoch Gehhilfen. Dies lässt die Vermutung zu, dass eher wirtschaftliche Gründe eine Rolle spielen. Dementsprechend heisst es zum Beispiel auch vom Kantonsspital Obwalden, dass eine Vermietung in Bezug auf Aufwand, Unterhalt und Reparaturen in keinem Verhältnis stehen. Darum werden Krücken ausschliesslich verkauft.
Spitäler verlangen was sie wollen
Wenn ein Arzt Gehhilfen verschreibt, bezahlt die Krankenkasse oder die SUVA. Die Mittel- und Gegenstände-Liste regelt die Verrechnung. Maximal 81 Franken werden beim Kauf durch die Grundversicherung übernommen. Bei Miete von Gehstöcken werden 60 Rappen pro Tag verrechnet, plus pauschal 6.30 Franken.
Was die Spitäler beim Verkauf von Gehstöcken verrechnen, ist sehr unterschiedlich (siehe Tabelle ). Das Ziegler Spital in Bern verlangt beispielsweise 16 Franken. Die vier angefragten Spitäler im Kanton Solothurn reizen den gesamten Betrag aus, den sie von den Krankenkassen rückvergütet bekommen, also 81 Franken.