Im Sommer 2003 wurde der Gründer des Paraplegikerzentrums Nottwil, Guido A. Zäch, wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung in erster Instanz zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt. Sowohl Zäch als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Seit heute läuft am Basler Appellationsgericht der Berufungsprozess. Der Vorwurf: Zäch soll sich ein zu hohes Gehalt als Stiftungsratspräsident ausbezahlt haben, zudem habe die Stiftung mit risikoträchtigen Immobilienprojekten viel Geld verloren.
Beweis ist nun da
Bereits vor vier Jahren kritisierte Kassensturz, Zäch betreibe Vetterliwirtschaft auf Kosten von Querschnittgelähmten. Es ging damals um eine 120 Quadratmeter grosse Eigentumswohnung an bester Lage in Luzern, die eine Gönnerin der Paraplegiker-Stiftung vermacht hatte und die der Stiftungsrat später an eine Angestellte verkaufte. Für nur 300'000 Franken. Kassensturz warf dem Stiftungsrat vor, er habe die Wohnung weit unter dem Marktpreis verkauft. So gehen Spendengelder verloren. Stiftungsratspräsident Guido A. Zäch gab sich im Kassensturz uneinsichtig und sagte: