Das Aargauer Gesundheitsdepartement entzog Malm letztes Jahr die Betriebs-Bewilligung. Heute bestätigte das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau diese Massnahme. Ingo Malms Beschwerde wurde abgeschmettert.
Massgebend für den Entscheid seien vor allem zahlreiche Mängel in der Praxisführung und Praxisorganisation, schreibt das Gericht in einer Medienmitteilung. Der Präsident des Aargauer Verwaltungsgerichts Alfred Schwartz begründet das Urteil gegenüber «Kassensturz»: «Aufgrund der Summe der vielen Vorfälle ist die Vertrauenswürdigkeit zur selbständigen Berufsausübung nicht mehr gegeben.»
Lange Liste an Vorwürfen
Der Allgemeinarzt Ingo Malm aus Rudolfstetten hat so einiges auf dem Kerbholz: In Deutschland ist er mehrfach vorbestraft, in der Schweiz bestehen unter anderem Vorwürfe wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Selbstdispensationsverbot. «Kassensturz» deckte den Skandal auf und berichtete mehrfach darüber.
Der Aargauer Regierungsrat entzog Ingo Malm daraufhin die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung. Begründung: Mangelnde Vertrauenswürdigkeit. Malm zog das Urteil an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau weiter.
Konkurs eröffnet
Aus dem Gerichtsurteil, das «Kassensturz» vorliegt, ist ersichtlich, dass über den Skandalarzt im Juni 2012 der Konkurs eröffnet wurde. Ausserdem ist zu entnehmen, dass bis April 2012 72 Betreibungen offen waren. Unter anderem erwähnt das Gericht eine Ausgleichskasse, der Ingo Malm Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von fast 200 000 Franken schulden soll.
Zudem erhoben laut Gerichtsakten zahlreiche Krankenversicherer Klage gegen den Arzt aus Rudolfstetten. Sie fordern Hunderttausende von Franken zurück. Ihr Vorwurf: Überarztung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Malm hat nun die Möglichkeit, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten.
Chronologie der Ereignisse
- 25.10.2011: «Kassensturz» deckt auf wie der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Arzt auf Kosten der Prämienzahler geschäftet.
- 11.11.2011: Die Gesundheitsbehörden eröffnen aufgrund der «Kassensturz»-Recherchen gegen Ingo Malm ein Disziplinarverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Selbstdispensationsverbot.
- 07.02.2012: «Kassensturz» kritisiert die Gesundheitsbehörden, die Ingo Malm gewähren lassen trotz Klagen der Hausärzte aus der Region. Ausserdem zeigen Recherchen, dass das Bayerische Landessozialgericht Ingo Malm 2003 die Kassenzulassung entzog.
- 15.03.2012: Der « Beobachter » titelt: «Arzt verkennt tödlichen Krebs». Ingo Malm schnitt einem jungen Mann zweimal Gewebe heraus, ohne dies im Labor untersuchen zu lassen – wie das die ärztliche Sorgfaltspflicht gebietet. Der Patient verlor dadurch wertvolle Zeit bis zur Diagnose Hautkrebs.
- 11.05.2012: Das Gesundheitsdepartement DGS entzieht Ingo Malm die Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Aargau.
- 23.05.2012: Auch der Kanton Zürich löscht die Berufsausübungsbewilligung für Ingo Malm.