Skandalarzt Ingo Malm: Die Enthüllungen von «Kassensturz»
Der Fall des in Deutschland vorbestraften Allgemeinarztes beschäftigt die Behörden in der Schweiz seit drei Jahren. Er verstiess wiederholt gegen das Verbot von Abgabe von Medikamenten und wurde vom Bezirksgericht Bremgarten AG wegen mehrfachen widerrechtlichen Umgangs mit Betäubungsmitteln für schuldig gesprochen.
4600 Ritalintabletten abgegeben
Er wurde verurteilt, weil er bei einer Suchtbehandlung 4600 Ritalintabletten abgegeben hatte. Darauf entzog der Kanton Aargau dem Arzt die Berufsausübungs-Bewilligung für selbständig tätige Ärzte. Dagegen ging der Mann bis vor Bundesgericht, wo er nun unterlag.
Systematisch überhöhte Rechnungen
Die Sendung « Kassensturz » enthüllte 2011, dass der Artz überhöhte oder doppelte Rechnungen stellte. Die Krankenkassen versuchten Hundertausende von Franken zurückzuerhalten. Die Recherchen und die nachfolgenden Beiträge von «Kassensturz» brachten den Fall ins Rollen.
Das Bundesgericht komme in seinem Urteil zum Schluss, dass der Entzug der Berufsausübungsbewilligung verhältnismässig gewesen sei, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Montag mit.
Wegen der Gesamtheit der Verfehlungen müsse dem Arzt die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen werden, habe das Bundesgericht seinen Entscheid begründet. Jetzt hat der Mann bis zum 17. September Zeit, seine ärztliche Tätigkeit im Kanton Aargau einzustellen. Falls er dies nicht tut, wird er gebüsst. Zudem droht ihm eine behördliche Vollstreckung.
Ärzte in seiner Praxis dürfen tätig bleiben
In der vom umstrittenen Arzt in Berikon AG geführten Praxis arbeiten weitere Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung. Diese sind nicht vom Entzug der Bewilligung betroffen. Sie sind weiterhin zur fachlich selbständigen Tätigkeit im Kanton Aargau zugelassen.
Chronologie der Ereignisse
- 25.10.2011: « Kassensturz » deckt auf wie der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Arzt auf Kosten der Prämienzahler geschäftet.
- 11.11.2011: Die Gesundheitsbehörden eröffnen aufgrund der «Kassensturz»-Recherchen gegen Ingo Malm ein Disziplinarverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Selbstdispensationsverbot.
- 07.02.2012: «Kassensturz» kritisiert die Gesundheitsbehörden, die Ingo Malm gewähren lassen trotz Klagen der Hausärzte aus der Region. Ausserdem zeigen Recherchen, dass das Bayerische Landessozialgericht Ingo Malm 2003 die Kassenzulassung entzog.
- 15.03.2012: Der « Beobachter » titelt: «Arzt verkennt tödlichen Krebs». Ingo Malm schnitt einem jungen Mann zweimal Gewebe heraus, ohne dies im Labor untersuchen zu lassen – wie das die ärztliche Sorgfaltspflicht gebietet. Der Patient verlor dadurch wertvolle Zeit bis zur Diagnose Hautkrebs.
- 11.05.2012: Das Gesundheitsdepartement DGS entzieht Ingo Malm die Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Aargau.
- 23.05.2012: Auch der Kanton Zürich löscht die Berufsausübungsbewilligung für Ingo Malm.
- 28.08.2013: Aargauer Verwaltungsgericht bestätigt Entzug der Berufsausübungsbewilligung.
- 14.07.2014: Bundesgericht weist Rekurs von Malm ab. Entzug wird rechtskräftig.