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Geld Handwerker-Offerten: So vermeiden Sie Ärger

Stets ein guter Rat: Mehrere Offerten einholen und dann entscheiden. Doch darf der Handwerker für seine Offerte eine Rechnung stellen? Darf er für seine Arbeit mehr verlangen als offeriert? Rechtsexpertin Doris Slongo sagt, was Kunden wissen müssen, wenn sie Offerten einholen.

Der Berner Briefträger Stefan Schmutz kommt von seinem Rundgang nach Hause. Er trägt oft schlechte Nachrichten aus; für einmal findet er in seinem eigenen Briefkasten dicke Post. «Als ich den Brief öffnete, hab ich gemeint, ich spinn», sagt Schmutz.

Aggressiver Tonfall

Stein des Anstosses: der neue Boden in Schmutz' Wohnung. Der Postbeamte wollte neue Platten legen lassen. Er liess mehrere Plattenleger Gang und Essecke ausmessen und Offerten erstellen. Daraufhin vergab er den Auftrag.

Zwei Wochen später: Einer der Plattenleger, der offeriert hatte, meldet sich per Telefon. «Er wollte sich freundlich erkundigen, ob er den Auftrag nun bekomme. Ich sagte ihm, dass wir uns für jemand anderen entschieden hatten. Da wurde er aggressiv und fragte, ob ich einen billigeren als ihn gefunden hätte. Ich sagte dann zu ihm, das tue hier nichts zur Sache. Da teilte er mir mit, er hätte Aufwände gehabt, und dass er seine Offerte eine Rechung stellen würde», schildert der Briefträger.

Drohungen gemacht

Tatsächlich: Kurz darauf flattert Stefan Schmutz eine Rechnung ins Haus: 215.20 Franken für «Aufwand für Besichtigung und Offertestellung». Der Handwerker droht sogar: «Bei Nichtbezahlung ist der Weg über Ihren Arbeitgeber nicht ausgeschlossen.»

Doch Stefan Schmutz findet mehr als 200 Franken für eine Offerte eine bodenlose Frechheit und zahlt nicht. Ob er sich das gefallen lassen muss, erläuterte «Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo am Dienstagabend im Studio.

Sie stellte klar: «Wenn nichts abgemacht wurde, ist eine Offerte gratis.»

Eine Offerte sei noch kein Vertrag, darum gebe es daraus auch keine rechtliche Verpflichtung für den potentiellen Kunden, so Slongo weiter.

Es gibt Ausnahmen

Hingegen: Wenn die Offerte nicht ernsthaft verlangt wurde, weil jener, der um eine Offerte bittet, gar nicht wirklich interessiert ist an einem solchen Vertrag, dann kann laut der Juristin eine Offerte etwas kosten.

«Das ist nämlich nicht fair, sondern ein Verstoss gegen Treu und Glauben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der angebliche Kunde die Offerte nur will, um zu erfahren, wie viel die Arbeit ungefähr wert ist, er aber zum Voraus weiss, dass sein Schwager die Arbeit ausführen wird», erklärt die Rechtsexpertin.

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