Zum Inhalt springen

Hochzeits-Drama Wirt bringt Hochzeitspaar ins Schwitzen

Die Einladungskarten sind schon gedruckt, als ein Wirt das Fest absagt. Das Gesetz sieht Schadenersatz vor für das Paar.

«Wir hatten zuerst einen Riesenschock», erzählt die Braut gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Seit Februar stand der Ort für die Hochzeitsfeier im September fest – das Restaurant Blüemlismatt in Egerkingen. «Für uns passte eine ländliche, rustikale Umgebung. Dieser Ort war perfekt für unsere Traumhochzeit.» Die Karten für die rund 50 Gäste waren eben aus dem Druck gekommen.

Und dann das: Dreieinhalb Monate vor der Hochzeit sagt der Wirt der Blüemlismatt ab. In einer Mail schreibt er dem Paar: «Wir müssen den Heustock so wie es aussieht ab Mitte September schliessen, aus versicherungstechnischen und feuerpolizeilichen Gründen.»

«Der Wirt ist zu Schadenersatz verpflichtet»

«Die Rechtslage in diesem Fall ist klar», erläutert SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner: «Der Wirt hat mit dem Paar einen Vertrag abgeschlossen, den er nun nicht einhalten kann. In einem solchen Fall schuldet der Wirt dem Paar Schadenersatz.»

Darunter fallen die Kosten für den Druck der neuen Einladungskarten, allfällige Mehrkosten für die Miete eines neuen Festsaals und allfällige Mehrkosten für das Essen. Natürlich könne das Paar nun nicht plötzlich eine Luxushochzeit planen, ergänzt die Juristin, aber durch die Kurzfristigkeit müsse das Paar wohl mit Mehrkosten rechnen.

Keine Hochzeit auf dem Lande

Ein Wochenende lang hätten sie telefoniert, Restaurants in der ländlichen Umgebung von Solothurn abgeklappert, erzählt die enttäuschte Braut. «So kurzfristig ist nichts mehr zu haben, was uns einigermassen zusagen würde», und sie hätten sich nun von ihrer Vorstellung verabschiedet, rustikal zu heiraten auf dem Lande. Unterdessen habe man die Möglichkeit, in der Stadt Solothurn einen schönen Raum zu mieten, die Kosten seien dadurch aber tatsächlich höher.

Das Paar hat dem Wirt der Blüemlismatt die Mehrkosten von rund 1000 Franken und die Kosten für die bereits gedruckten Einladungskarten in der Höhe von knapp 200 Franken in Rechnung gestellt.

Die Feuerpolizei weiss von nichts

«Espresso» will vom Wirt wissen, welches denn die Hintergründe sind für die von ihm erwähnten «versicherungstechnischen und feuerpolizeilichen Gründe». Wir erhalten vorerst keine Erklärung. Eine Anfrage bei der Brandschutzbehörde der Gebäudeversicherung des Kantons Solothurn ergibt, dass die zuständigen Kontrolleure in den letzten Monaten nicht auf der Blüemlismatt waren und auch keine Auflagen machten, was den Heustock betreffen könnte.

In einem zweiten Telefonat mit dem Wirt stellt sich dann heraus, dass es laut seinen Angaben um die Haftpflichtversicherung gehe. Weshalb von dieser aber eine Bewilligung abhängt und die kantonalen Behörden davon keine Kenntnis haben, ist für «Espresso» nicht nachvollziehbar.

Wirt will die Einladungskarten bezahlen

Unterdessen hat das enttäuschte Brautpaar Post von der Anwältin des Blüemlismatt-Wirts erhalten. Die Kosten für die Einladungskarten würden übernommen, rund 200 Franken. Mehr gibt es nicht: Das Paar hätte genügend Zeit, um einen adäquaten Ersatz zu finden, «weiterer Schaden dürfte nicht entstanden sein». Ob das Paar das Angebot akzeptiert, ist noch offen.

Meistgelesene Artikel