«Kassensturz» berichtete zwischen 2008 und 2010 mehrfach über die Fernseh-Sendung «Swissquizz», welche auf diversen privaten Fernsehstationen lief.
Vier Jahre nach Beginn der Ermittlungen wartete die Staatsanwaltschaft Wien mit einer Überraschung auf: Sie erliess Haftbefehle gegen drei Personen, welche in die Produktion der von verschiedenen Quiz-Shows, unter anderem «Swissquizz», involviert waren.
Vorwürfe von «Kassensturz» bestätigt
Der Verdacht: Gewerbsmässiger Betrug. Dies meldete die österreichische Zeitung «Der Standard». Demnach haben einige Verdächtige Geständnisse abgelegt.
Diese bestätigen die Vorwürfe an «Swissquizz», die «Kassensturz» in mehreren Beiträgen erhoben hat: Anrufer wurden in teuren Warteschleifen hängen gelassen und von der Produktionsfirma angestellte Lockvögel machten zum Schein Riesengewinne – Geld, das sie abzüglich einer Belohnung von 500 Euro wieder an die Produktionsfirma zurückzahlen mussten.
Millionenschaden
Drahtzieher dieses betrügerischen Systems sei, laut Vorwurf der Justiz, der Deutsche Stephan Mayerbacher gewesen. An ihn seien mehr als 2,9 Mio. Euro an Scheingewinnen zurückgeflossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Schaden, den die Anrufer in den Warteschlaufen erlitten haben, wird durch einen Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Wien auf mehr als 24 Mio. Euro geschätzt.
Befragungen in der Schweiz
Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch in der Schweiz mehrere Personen, darunter auch Moderatorinnen von «Swissquizz», befragt. Weitere Befragungen seien geplant, sagt Nina Bussek, Medienverantwortliche der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber «Kassensturz». Die Behörde ist in dieser Angelegenheit federführend.
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich bestätigt gegenüber «Kassensturz» lediglich, dass die Staatsanwaltschaft Wien ein Rechtshilfegesuch gestellt hat und dass im Rahmen dieses Gesuchs Befragungen in der Schweiz stattgefunden haben.
Erst nach Bundesgerichts-Urteil gestoppt
Dass «Kassensturz» mit seiner Berichterstattung richtig lag, bestätigte im Jahr 2010 das Bundesgericht. Es kritisiert die umstrittenen Quizsendungen auf den Privatsendern. In einem Urteil kommt es zum Schluss, dass TV-Gewinnspiele gegen das Lotteriegesetz verstossen.Der Privatsender 3+ hat damals wegen des Urteils die Ausstrahlung der Sendung Swissquiz unterbrochen. Zum Artikel