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Operation gegen Cash Wenn der Arzt die hohle Hand macht

Einige Ärzte verlangen vor einer Operation bis zu 12'000 Franken Cash. Patienten wissen oft nicht, wofür sie zahlen müssen.

Jeannine H. sucht wegen einer schmerzhaften Zyste ihren Frauenarzt auf. Es stellt sich heraus, sie braucht eine Operation. «Mein Gynäkologe sagte, weil es ein ambulanter Eingriff sei, verdiene er nicht so viel.»

Schliesslich fordert der Arzt sie auf, zusätzlich zur normalen Rechnung 1'200 Franken zu zahlen. Jeannine H. ist überrumpelt und fragt, ob er eine Rechnung schicke, die sie der Krankenkasse einreichen könne. Er antwortet: «Bringen sie das Geld zur Nachkontrolle bar in einem Couvert».

Jeannine H. glaubt sich verhört zu haben: «Da bin ich wirklich schockiert gewesen, dass man in Zürich, in der Schweiz, so etwas hört.»

Patientenstelle weiss von 40 Fällen

Erstaunlich, das ist kein Einzelfall. Seit Ende letzten Jahres sammelt die Patientenstelle Zürich Fälle, in denen Ärzte von Patientinnen Bargeld fordern, zusätzlich zu den Rechnungen, welche die Krankenkasse bezahlt. Gefordert wird beispielsweise Geld für einen rascheren OP-Termin. Das wird aber nicht immer schriftlich festgehalten.

Über 40 Fälle sind bei der Patientenstelle in relativ kurzer Zeit zusammengekommen. Diese zeigen eine brisante Tendenz: «Viele Bargeldforderungen werden ohne Deklaration von Zusatzleistungen oder ohne Quittung gefordert», erklärt Geschäftsführer Mario Fasshauer.

Und es werden teilweise enorm hohe Summen gefordert: «Wir reden hier von Summen zwischen 8’000 bis 12’000 Franken in bar», sagt Mario Fasshauer.

Geldforderungen nur legal für Mehrleistungen

Ärzte, die zusätzlich Geld für eine kassenpflichtige Behandlung wollen – ist das zulässig? Franziska Sprecher ist Rechtsprofessorin an der Universität Bern und bestätigt dies: «Ja, wenn sie dafür eine Mehrleistung anbieten.

Zum Beispiel eine schnellere Behandlung bei Nicht-Notfällen oder eine umfassendere Betreuung als normal. Aber auch für Leistungen, die die Kassen nicht zahlt, wie zum Beispiel reine Schönheitseingriffe». Selbst Bargeld-Forderungen seien grundsätzlich zulässig, sagt die Rechtsexpertin.

Für Rechtsprofessorin Franziska Sprecher ist aber klar: Falls Zusatzgeld gefordert wird, dann müsse klar sein wofür: «Zur ärztlichen Aufklärung gehört auch die wirtschaftliche Aufklärung». Und auch eine Quittung gehöre dazu.

Arzt rechtfertigt Geldforderung mit zu tiefem Tarif

Im Falle der Zystenoperation von Jeannine H. rechtfertigt der Arzt seine Geldforderung gegenüber «Kassensturz» damit, dass das Honorar der Grundversicherung für ihn nicht kostendeckend sei. Zudem habe er die Patientin rasch und an einem freien Tag behandelt.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Bei Operationen, die notfallmässig und deshalb zwingend schnell durchgeführt werden müssten, gelte diese Begründung nicht, sagt Rechtsexpertin Franziska Sprecher. 

Der Arzt verrechnete Jeannine H. einen Halbprivat-Tarif, wie für eine stationäre Operation im Spital. Obwohl die Operation ambulant durchgeführt wurde.

«Fast Lanes» in Zürich verbieten

Das Thema beschäftigt auch die Politik. Im Kanton Zürich ist im Kantonsrat eine Motion an den Regierungsrat überwiesen worden, die verlangt, dass Zusatzgebühren der Ärzteschaft für schnellere Behandlungen verboten werden sollen.

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hatte sich bei Einreichung des Vorstosses 2024 noch dagegen gewehrt. Sie wollte kein neues Gesetz wegen «einzelner schwarzer Schafe».

Mario Fasshauer von der Patientenstelle Zürich findet, es müsse beim Phänomen der Barzahlungen genauer hingeschaut werden: «Es geht um Transparenz im Gesundheitssystem, das auf Vertrauen baut».  

Kassensturz, 05.05.2026, 21:10 Uhr ; 

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