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Wenig kulante Sanitas Krankenkasse lässt dementen Kunden hängen

Wenn die Verjährungsfrist erreicht ist, muss die Zusatzversicherung Rückforderungen nicht bezahlen. Sie könnte jedoch.

Sein Götti hatte die Übersicht offensichtlich verloren, fällt es Bruno W. auf. Er kümmert sich erst seit kurzem um das Administrative seines Paten, nachdem dieser ins Altersheim gezogen ist.

Beim Ordnen mit alten Rechnungen bemerkt Bruno W.: Sein demenzkranker Götti hat die Spitexrechnungen seit 2018 zwar bezahlt, jedoch nicht bei seiner Zusatzversicherung rückgefordert. Deshalb reicht Bruno W. die Rechnungen der letzten 4 Jahre nachträglich bei der Sanitas ein. Dort hat der Götti seit 40 Jahren eine Zusatzversicherung.

Sanitas zeigt keine Kulanz

Mit der Leistungsabrechnung folgt die Ernüchterung: die Beträge bis Juni 2020 erstattet die Sanitas, diejenigen davor hingegen nicht. Sanitas bezieht sich dabei auf die damalige Verjährungsfrist von 2 Jahren. Die Krankenversicherung will 12'500 Franken nicht bezahlen.

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Bruno W. nimmt mehrmals mit dem Sanitas-Kundenservice Kontakt auf, da er kein Verständnis für diese Rückmeldung hat. Seine Bemühungen bringen aber keinen Erfolg. Deshalb wendet er sich direkt an den Chef der Kundenberatung Alex Friedl und schildert diesem in einem Brief die schwierige Situation seines Göttis. Doch auch die Antwort der Geschäftsleitung bringt keine Veränderung. Die Sanitas will nicht entgegenkommen.

  Ein Spielraum besteht

«Kassensturz» konfrontiert Sanitas und fragt nach, weshalb einer der grössten Krankenversicherer in diesem Fall keine Kulanz zeigt. Vor der Kamera möchte Sanitas nicht Stellung nehmen. Schriftlich teilt man jedoch mit: «Die Verjährung wurde gemäss Versicherungsvertragsgesetz geltend gemacht. Unsere Allgemeinen Versichererungsbedingungen und Weisungen lassen hier keinen Spielraum zu.»

Dass ein Spielraum besteht, zeigt sich noch im gleichen Fall. Der Götti von W. hat eine weitere Zusatzversicherung bei der Concordia. Ein Anruf dort genügt und diese übernimmt die versicherten Kosten bis ins 2018 zurück. Sie beharrt nicht auf der Verjährungsfrist von 2 Jahren.

Gesetzesänderung ab 2022

Per 1.1.2022 wurde das Versicherungsvertragsgesetz in der Schweiz revidiert. Neu beträgt die Verjährungsfrist bei Rückforderungen in der Zusatzversicherung 5 Jahre. Dies gilt jedoch erst für Rechnungen ab 2022. Für die Rückforderungen des Göttis von Bruno W. gilt deshalb noch die alte Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bruno W. kommt zum Schluss: «Rechtlich ist die Sanitas am längeren Hebel, aber ich habe die Vorstellung, dass wenn ich 40 Jahre bei einer Versicherung bin, dass ich dann auch mal ein wenig auf Kulanz zählen kann.»

Kassensturz, 25.10.22, 21:05 Uhr

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