Zum Inhalt springen

Konsum 156-Millionen-Busse gegen BMW bestätigt

«Kassensturz» deckte im Jahr 2010 auf, dass BMW seinen Händlern verbot, in Deutschland günstige Autos an Schweizer zu verkaufen. Darauf büsste die Wettbewerbs-Kommission den bayrischen Autobauer mit 156 Millionen Franken. Ein Rekurs gegen die Busse wurde nun abgelehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Busse der Wettbewerbs-Kommission gegen BMW bestätigt. Die Weko hatte den Autokonzern im Mai 2012 mit 156 Mio Franken wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden gebüsst.

Mehr zum Thema

Das Bundesverwaltungsgericht weist nun die dagegen erhobene Beschwerde von BMW ab. Es begründet dies damit, dass die Vertragsklausel unzulässig sei, die den BMW-Händlern verbietet, Autos in Länder ausserhalb des EWR und damit auch in die Schweiz zu exportieren. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

«Kassensturz»-Bericht als Auslöser

«Kassensturz» deckte die Verkaufssperre von BMW damals auf: In einem Beitrag vom 19.10.2010 zeigte das Konsumenten-Magazin, wie der deutsche Autobauer seine Händler anwies, Schweizer Kunden keine BMWs für den Import in die Schweiz zu verkaufen. Die Weko eröffnete darauf eine Untersuchung.

Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos des deutschen Herstellers laut Weko in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Aufgrund des starken Frankens hätten Kunden je nach Modell 7000 bis 42'000 Franken sparen können. Wegen einer Exportverbotsklausel konnten die Kunden jedoch nicht vom Wechselkurs profitieren.

Weko spricht Busse von 156 Mio aus

Gut anderthalb Jahre später hielt die Weko fest, dass BMW in nicht akzeptabler Weise den Schweizer Markt zum Nachteil der Schweizer Konsumenten geschützt habe. Die Weko verhängte damals eine Busse von 156 Mio Franken gegen BMW. Es handelte sich um die dritthöchste Busse, die sie zuvor je verhängt hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt nun auch die Höhe der Busse, indem es feststellt, dass bei solchen Abreden ein Unternehmen mit einem Betrag von bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes belastet werden kann.

Bundesverwaltungsgericht stützt Entscheid der Weko

Die Weko zeigte sich erfreut über den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht stärke damit der Weko den Rücken. «Der Entscheid hat eine Signalwirkung», erklärte Weko-Sprecher Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Meistgelesene Artikel