51 Franken zahlte die Kundin, weil sie einen dringenden Brief via «Blitz»-Kurier an eine Bekannte verschicken musste. Am Morgen brachte sie das Schreiben zur Post, in der Hoffnung, dass es noch am Abend des selben Tages an seinem Ziel ankommen würde. Die Werbung verspricht schliesslich: «Heute weg, heute da».
Doch es kam anders, wie die Kundin gegenüber «Espresso» erzählt: «Am nächsten Tag brachte mir der Pöstler den Brief wieder zurück und verlangte nochmals 9.50 Franken von mir.» Das sind alles in allem 60.50 Franken. Für die Kundin «eine Frechheit». Sie fordert von der Post den bezahlten Betrag wieder zurück: «Schliesslich wurde die Leistung ja nicht erbracht.» Bei der Post sieht man das anders: «In diesem Fall hat die Kundin einen Fehler gemacht, nicht wir», erklärt Sprecher Oliver Flüeler. Nun ist es aber nicht so, dass die Kundin in diesem Fall eine falsche Adresse notiert hat, es war eine alte Adresse. Die Empfängerin des fraglichen Briefs war nämlich kurz zuvor umgezogen. Die Absenderin betont, sie habe das nicht gewusst.
Nachsendeaufträge gelten nicht für Kurierdienste
Nun hat aber die Adressatin extra auch einen Nachsendeauftrag gemacht. Warum hat der Kurier davon nichts gewusst? Die Post erklärt: Solche Kurierdienste würden ausserhalb der üblichen Postdienstleistungen ablaufen. Nachsendeaufträge würden nur für Grunddienstleistungen, für Massensendungen wie A- und B-Post-Briefe gelten, nicht aber für die Kuriere, so Oliver Flüeler. Und sowieso: Hätte der Kurier eine zweite Fahrt an die neue Adresse machen müssen, wäre das Ganze doppelt so teuer geworden.
Für die betroffene Kundin sind dies keine befriedigenden Antworten. Sie bleibt dabei: «Es ist nicht fair, wie die Post mit mir umgegangen ist.» Sie hat derweil im zweiten Anlauf die dringenden Infos ihrer Bekannten per Telefon durchgegeben und dann die schriftliche Fassung hinterhergeschickt. Diesmal nicht per Kurier, sondern mit A-Post. So habe es bestens geklappt.