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Konsum Ärger mit Cashback-Aktionen: Oft warten Kunden auf das Geld

«Espresso»-Hörer Jörg Jaggi hat für seine Kamera ein Canon-Objektiv gekauft. Dies, weil ihm in einer Cashback-Aktion versprochen wurde, er würde nach dem Kauf 60 Franken zurückerstattet bekommen. Canon verweigerte ihm jedoch das Geld. Bis «Espresso» sich einschaltet.

Die Canon-Aktion letzten Dezember tönte verlockend: Jörg Jaggi sollte 60 Franken auf den Kaufpreis zurück erhalten, wenn er dem Hersteller die Seriennummer, die Quittung und weitere Angaben meldet. Dass er wochenlang um sein Geld kämpfen und immer wieder insistieren musste, damit hätte Jörg Jaggi nicht gerechnet.

Kampf um das versprochene Geld

Radio-Tipp

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Den ausführlichen Beitrag hören Sie am Freitag um 08.10 Uhr im «Espresso» auf Radio SRF 1.

Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz überrascht der Fall hingegen nicht: «Wir haben immer wieder Fälle, in denen Konsumenten um das bei Cashback-Aktionen versprochene Geld kämpfen müssen.» Sara Stalder spricht von «Pseudoaktionen» und fordert die Hersteller dazu auf, stattdessen die Preise allgemein zu senken, oder allfällige Rabatte gleich beim Preis abzuziehen.

Im Fall von Jörg Jaggi sei die Seriennummer des Objektivs bei Canon falsch erfasst worden. Der Hersteller schrieb dem Kunden zunächst, es handle sich um einen «Grauimport». Diese seien in den Teilnahmebedingungen explizit von der Cashback-Aktion ausgeschlossen.

Als Jörg Jaggi erneut insistiert und «Espresso» bei Canon nachfragt, wird dem Kunden der Betrag doch noch gutgeschrieben. Man bedaure den Fehler, heisst es in einer Stellungnahme.

Verbotener Kampf gegen Parallelimporte?

Bei Grau- oder Parallelimporten handelt es sich um Ware, die nicht über den offiziellen Handelsweg in die Schweiz gelangen, sondern vom Händler günstiger im Ausland erworben und dann in der Schweiz zum Verkauf angeboten werden – vollkommen legal.

Sara Stalder vermutet, dass Hersteller mit Cashback-Aktionen nicht nur Daten ihrer Kunden sammeln, sondern auch die Händler überwachen, damit diese auf Parallelimporte verzichten. Dies wäre wettbewerbshemmend und könnte gegen das Kartellgesetz verstossen.

Kein Eingreifen der WEKO

Canon verneint eine solche Überwachungsabsicht auf Anfrage. Auch die Wettbewerbskommission Weko sieht im konkreten Fall keinen Handlungsbedarf, wie ein Sprecher dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 erklärt. Dies vor allem, weil es sich um eine zeitlich beschränkte Aktion handelte.

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